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Fischaufstiegsanlage Gummering

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Neubau einer Fischaufstiegsanlage bei der Stützkraftstufe Gummering durch die Uniper Kraftwerke GmbH 

Die Uniper Kraftwerke GmbH hat die Planfeststellung Herstellung einer Fischaufstiegsanlage (FAA) an der Stützkraftstufe Gummering (Höhe Isar-km 52,9) beantragt. 

Die geplante FAA stellt rein funktionell eine Kombination aus zwei Schlitzpass-Bauwerken und einem Raugerinne mit Beckenstruktur dar.

Der kraftwerksnahe Einstieg im Unterwasser der Staustufe erfolgt zunächst mit Hilfe eines Schlitzpasses mit Dotation (Einstiegsbauwerk). Anschließend wird mit einem Raugerinne-Beckenpass die Umgehung des Kraftwerks realisiert, wobei die Trassierung nahe am Querbauwerk bleibt. Der Ausstieg im Oberwasser der Staustufe erfolgt durch ein Kreuzungsbauwerk durch den Stauhaltungsdamm mit einem in der landseitigen Dammböschung angeordneten Schlitzpass mit Galerie (Ausstiegsbauwerk).

Um die Notwendigkeit von Brückenbauwerken zu reduzieren, wird die FAA unterhalb zweier Zufahrtsstraßen zum Kraftwerksgelände als Durchlass hindurchgeführt. Der Dammkronenweg im Oberwasser wird mit einem Brückenbauwerk überführt.

Der Durchfluss durch die FAA soll 550 l/s betragen, die Zusatzdotationsleitung soll mit 450 l/s beaufschlagt werden, welche auf bis zu 800 l/s erhöht werden kann, so dass insgesamt nicht mehr als 1350 l/s aus-/eingeleitet werden. 

Das Vorhaben dient der Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit der Isar in diesem Flussabschnitt. 

Dies wird hiermit öffentlich bekannt gemacht mit dem Hinweis, dass 

  1. Pläne und Beilagen, aus denen sich Art und Umfang des Vorhabens ergeben (Erläuterungsbericht vom 25.07.2023, Kostenberechnung, Übersichtslagepläne/Längsschnitte,/Schnitte, Bauwerkspläne, Längsschnitt-Dotationsleitung, Dimensionierung der FAA, Grundstücksverzeichnis, Sparten Übersicht Bestand, Berechnung Leitungshydraulik, FFH­verträglichkeitsabschätzng, Allg. Vorprüfung des Einzelfalls, Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag, Bericht zum Landschaftspflegerischen Begleitplan, Bestands- und Konfliktplan, Maßnahmeplan, Maßnahmeblätter, Geotechnischer Bericht Genehmigungsstatik, Bauwerksverzeichnis, Bauablaufplan, Hydrologie) in der Zeit vom Montag, den 30.10.2023, bis Mittwoch, den 29.11.2023, bei der Gemeinde Niederviehbach während der Dienststunden ausliegen, sowie im Internet unter folgendem Link

    https://www.landkreis-dingolfing-landau.de/buergerservice/veroeffentlichungen/oeffentliche-bekanntmachungen/ 

    einsehbar sind. Maßgeblich sind die zur Einsicht ausgelegten Unterlagen. 
  2. Einwendungen oder Stellungnahmen von Vereinigungen zu dem Vorhaben und den Umweltauswirkungen des Vorhabens der Gemeinde Niederviehbach oder beim Landratsamt Dingolfing-Landau, Zimmer 221, schriftlich oder zur Niederschrift zu erheben sind, 
  3. die bis 13.12.2023 eingegangenen Einwendungen und Stellungnahmen im Erörterungstermin behandelt werden. Nach Ablauf dieser Äußerungsfrist sind für das Verfahren über die Zulässigkeit des Vorhabens alle Äußerungen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen, ausgeschlossen, 
  4. bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin auch ohne ihn verhandelt werden kann, 
  5. a) die Personen, die Einwendungen erhoben haben, von dem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden können,
  6. b) die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden kann,

wenn mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen sind.  

Dingolfing, den 10.10.2023
Landratsamt Dingolfing-Landau
gez.
Dollinger
Regierungsrätin

Anlagen