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Schwimmförderung Aktionsjahr 2024/25

Schwimmförderung Aktionsjahr 2024/25

Ab diesem Jahr werden die bayerischen Sommerferien vor Beginn des jeweiligen Vorschuljahres mit in den Einlösungszeitraum einbezogen.

Die Gutscheine werden daher schon vor Sommerferienbeginn am 29. Juli 2024 an die Vorschulkinder des kommenden Kindergartenjahres 2024/25 verteilt.

Der Bewilligungszeitraum 2024/25 beginnt am 29. Juli 2024 und endet am 31. August 2025. Der Gutschein ist demnach für alle Kurse gültig, bei denen mindestens eine Unterrichtseinheit vom 29. Juli 2024 bis 31. August 2025 stattfindet.

 

Vorschulkinder, die im Aktionsjahr 2024/25 keine Kindertageseinrichtung besuchen, können den Gutschein mit folgendem Antrag beim Landratsamt beantragen.

Antragsformular für Vorschulkinder

Nähere Informationen sowie FAQ mit den wichtigsten Fragen für Eltern und Kursanbieter sind auf der Internetseite des StMI unter

www.mach-mit.bayern.de

veröffentlicht.

 

Für Rückfragen steht Frau Monika Müller unter Telefon 08731/87-681 (Mi u. Do) von der Finanzverwaltung zur Verfügung!