Landratsamt Dingolfing-Landau Landratsamt Dingolfing-Landau
mark-gae304dcfd_1920.jpg

Erhebungsbeauftragte

Erhebungsbeauftragte

Was sind Erhebungsbeauftragte?

Die Befragungen vor Ort im Rahmen des Zensus 2022 werden von amtlich bestellten Interviewerinnen und Interviewern, den Erhebungsbeauftragten vorgenommen. Sie besuchen die ausgewählten Bürgerinnen und Bürger und erfassen die Daten mit einem (Online-) Fragebogen. Die Voraussetzungen für den Einsatz als Erhebungsbeauftragte sind gesetzlich festgelegt.

 

Ab dem Zensusstichtag am 15. Mai 2022 beginnen die Erhebungsbeauftragten mit den persönlichen Befragungen in Haushalten und Wohnheimen. Ein Ausweis bestätigt die Rechtmäßigkeit ihrer Arbeit. Zum Schutz der Erhebungsbeauftragten und der Befragten vor dem Coronavirus erfolgen die Befragungen nach Maßgabe eines Hygienekonzepts.

Erhebungsbeauftragte/r gesucht

Werden Sie Erhebungsbeauftragte/r (m/w/d)

Direkt zum Bewerberportal

Was sind Ihre Aufgabenschwerpunkte?

  • Sie führen kurze persönliche Interviews mit den Auskunftspflichtigen in Ihrem heimatnahen Erhebungsbezirk durch. Hierzu suchen Sie die Ihnen zugewiesenen Anschriften im Vorfeld auf und kündigen sich schriftlich bei den Bürgerinnen und Bürgern an.
  • Vor Beginn Ihrer Tätigkeit erhalten Sie eine eintägige Schulung und werden auf Ihre Aufgaben vorbereitet.
  • Ihre Tätigkeit erstreckt sich von Mai bis August 2022. Sie können sich – abgesehen von einigen wenigen Regelungen – Ihre Zeit frei einteilen. Befragungen können auch abends oder am Wochenende durchgeführt werden.
  • Sie dokumentieren die Ergebnisse und übermitteln diese an Ihre Erhebungsstelle.

    Worauf kommt es uns an?
  • Sie sind volljährig und haben Ihren Wohnsitz zum Zensusstichtag (15.05.2022) in Deutschland.
  • Ihr polizeiliches Führungszeugnis enthält keine Eintragungen.
  • Zu Ihren Stärken zählen Zuverlässigkeit und Verantwortungsbewusstsein.
  • Sie arbeiten gewissenhaft und können vertrauliche Informationen für sich behalten.
  • Durch Ihr sympathisches und sicheres Auftreten können Sie gut mit Menschen umgehen.
  • Sie sind zeitlich flexibel und können sich gut auf Deutsch verständigen. Weitere Fremdsprachenkenntnisse sind wünschenswert.
  • Per E-Mail oder telefonisch erreichbar zu sein, stellt für Sie kein Problem dar.


Mitarbeiter/innen aus sensiblen Bereichen des Verwaltungsvollzugs (z.B. Ordnungsamt, Einwohnermeldeamt, Steuerverwaltung, Bußgeldstelle, Finanzamt) und des polizeilichen Vollzugsdienstes dürfen nicht als Erhebungsbeauftragte eingesetzt werden (§ 14 Abs. 1 Satz 2 Bundesstatistikgesetz).

Was bieten wir Ihnen?

Für diese ehrenamtliche Tätigkeit können Sie eine steuerfreie Aufwandsentschädigung in Höhe von ca. 700 - 800 Euro zuzüglich weiterer Auslagenerstattung erhalten.

Alle aufklappen