Landratsamt Dingolfing-Landau Landratsamt Dingolfing-Landau
mark-gae304dcfd_1920.jpg

Verlängerung des Bewilligungszeitraumes und der Antragsfrist für Kursanbieter

Schwimmförderprogramm „Mach mit – Tauch auf!“ 

Verlängerung des Bewilligungszeitraumes für das Schuljahr 2023/24 

Angesichts in der Praxis nur begrenzt zur Verfügung stehender Bäder und langer Wartelisten bei vielen Schwimmkursanbietern wurde der aktuell bis zum 09.09.2024 laufende Bewilligungszeitraum vom Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration bis zum 31. Dezember 2024 verlängert.

Auf diese Weise soll möglichst vielen Kindern noch die Einlösung des Gutscheins ermöglicht werden. Der Gutschein 2023/2024 ist demnach für alle Kurse gültig, bei denen mindestens eine Unterrichtseinheit zwischen dem 12. September 2023 und dem 31. Dezember 2024 stattfindet.


Verlängerung der Antragsfrist für Kursanbieter

Anträge für die Gutscheinaktion 2023/2024 können durch die Kursanbieter bis zum 31. März 2025 (Ausschlussfrist) bei den Bewilligungsstellen eingereicht werden.