Bayerische Ehrenamtskarte
Ehrenamtliches, freiwilliges Engagement ist gelebte Demokratie und ein wesentlicher Baustein für den Zusammenhalt in unserer Gesellschaft. Engagement ist Eigenverantwortung und Eigeninitiative
Unzählige ehrenamtlich Tätige in den Gemeinden, Märkten und Städten unseres Landkreises bereichern den Alltag vieler Menschen und tragen zur Verbesserung der Lebensbedingungen bei. Bei der Feuerwehr, im Sportverein, dem Kirchendienst, bei einer Selbsthilfegruppe und vielen anderen Betätigungsfeldern schenken sie mit ihrem Engagement der Allgemeinheit eine Vielzahl von Stunden. Ihr Engagement stellt einen unbezahlbaren Wert dar.
Mit der vom Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen initiierten Ehrenamtskarte Bayern wird ein Zeichen der Anerkennung für all diejenigen Ehrenamtlichen gesetzt, die sich ganz besonders für das Gemeinwesen engagieren.
Auch der Landkreis Dingolfing-Landau will diesen Freiwilligen mit mehr als nur mit Worten „Danke“ sagen und hat sich von Anfang an am Projekt "Ehrenamtskarte Bayern" beteiligt, das von den Städten, Märkten und Gemeinden des Landkreises unterstützt wird.
Inhaber der Ehrenamtskarte Bayern können folgende Vergünstigungen erhalten:
- Bei Einrichtungen des Freistaates Bayern (Museen, Schlösser, Seenschifffahrt).
- Bei Einrichtungen der privaten Wirtschaft (z.B. Rabatte, Freikarten).
- Bei Kommunalen Einrichtungen (z.B. Schwimmbäder, öffentlicher Nahverkehr).
Die Vergünstigungen für die Ehrenamtskarteninhaber werden von den sich beteiligenden Landkreisen/Kreisfreien Städten gegenseitig anerkannt. So kann zum Beispiel eine Bergbahn in Berchtesgaden von einem Inhaber der Ehrenamtskarte Bayern aus unserem Landkreis mit Rabatt benützt werden oder es gibt Vergünstigungen bei Veranstaltungen und Einkäufen in vielen Kommunen Bayerns.
Eine Vielzahl von Vergünstigungen in unserer örtlichen Privatwirtschaft macht die Ehrenamtskarte attraktiv.
Landrat Werner Bumeder würde sich daher freuen, wenn möglichst viele Einzelhändler, Dienstleister, Inhaber von Gastronomiebetrieben und Freizeiteinrichtungen oder sonstige Gewerbetreibende das Projekt "Ehrenamtskarte" in unserem Landkreis unterstützen würden und Vergünstigungen zur Verfügung stellen könnten. Diese Vergünstigungen müssten allerdings für die Inhaber einer Ehrenamtskarte aller sich beteiligenden Landkreise und Kreisfreien Städte Bayerns gelten.
Für die Privatbetriebe ergibt sich durch eine Beteiligung sicherlich ein Imagegewinn mit einem sichtbaren Zeichen für soziale Verantwortung.
Anspruchsvoraussetzungen
Die blaue Bayerische Ehrenamtskarte erhalten alle Bürgerinnen und Bürger ab 16 Jahren, die
- sich seit mindestens zwei Jahren freiwillig durchschnittlich fünf Stunden pro Woche oder bei Projektarbeiten mindestens 250 Stunden jährlich engagieren oder
- Inhaber einer Jugendleitercard (Juleica) sind oder
- aktiv in der Freiwilligen Feuerwehr sind mit abgeschlossener Truppmannausbildung bzw. mit mindestens abgeschlossenem Basis-Modul der Modularen Truppausbildung (MTA) oder
- als Einsatzkräfte im Katastrophenschutz und im Rettungsdienst mit abgeschlossener Grundausbildung tätig sind oder
- als Reservist regelmäßig aktiven Wehrdienst in der Bundeswehr leisten, indem sie entweder in den vergangenen zwei Kalenderjahren insgesamt mindestens 40 Tage Reservisten-Dienstleistung erbracht haben oder in den vergangenen zwei Kalenderjahren ständiger Angehöriger eines Bezirks- oder Kreisverbindungskommandos waren oder
- einen Freiwilligendienst ableisten in einem Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ), einem Freiwilligen Ökologischen Jahr (FÖJ) oder einem Bundesfreiwilligendienst (BFD).
Die unbegrenzt gültige goldene Bayerische Ehrenamtskarte erhalten:
- Inhaber des Ehrenzeichens des Ministerpräsidenten.
- Feuerwehrdienstleistende und Einsatzkräfte im Rettungsdienst und in sonstigen Einheiten des Katastrophenschutzes, die eine Dienstzeitauszeichnung nach dem Feuerwehr- und Hilfsorganisationen-Ehrenzeichengesetz (FwHOEzG) haben.
- Reservisten, die seit mindestens 25 Jahren regelmäßig aktiven Wehrdienst in der Bundeswehr leisten, indem sie in dieser Zeit entweder insgesamt mindestens 500 Tage Reservisten-Dienstleistung erbracht haben oder in dieser Zeit ständiger Angehöriger eines Bezirks- oder Kreisverbindungskommandos waren.
- Ehrenamtliche, die seit mindestens 25 Jahren mindestens 5 Stunden pro Woche oder 250 Stunden pro Jahr ehrenamtlich tätig waren.
Die Anmeldung für die Vergabe der Ehrenamtskarte Bayern kann von einer Kommune, von einer Organisation oder vom ehrenamtlich Tätigen selbst vorgenommen werden.
Neben der individuellen Anmeldung auf Vergabe einer Ehrenamtskarte beim Amt für Soziales und Senioren ist auch ein Sammelantrag durch den Kommandanten, in dessen Gemeinde der/die Feuerwehrdienstleistende seinen /ihren Wohnsitz hat, möglich.
Die entsprechenden Unterlagen für die Anmeldung zur Vergabe einer Ehrenamtskarte Bayern sowie Vereinbarungen mit Anbietern von Vergünstigungen sind beim Landratsamt Dingolfing-Landau, Amt für Soziales und Senioren, erhältlich.
Die Formulare sind aber auch nachstehend aufgeführt und können heruntergeladen werden.
Liste der Anbieter von Vergünstigungen im Landkreis Dingolfing-Landau!
Das LEGOLAND® Deutschland Freizeitpark GmbH bietet für die bayerischen Ehrenamtskarteninhaber stark verbilligte Eintrittskarten, die aber nur über das Internet bestellt werden können. Die dazu benötigten Zugangsdaten können beim Amt für Soziales und Senioren abgefragt werden.
Die Anbieter in den anderen beteiligten Landkreisen und kreisfreien Städten sowie weitere Informationen können unter www.ehrenamtskarte.bayern.de abgerufen werden.
Für Sie zuständig
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
---|---|---|---|---|
Sandra
Laubenbacher
Sachbearbeiterin
|
08731/87-456 | 08731/87-744 | 44 | sandra.laubenbacher@landkreis-dingolfing-landau.de |
Formulare
- 1) Bayerische Ehrenamtskarte Vereinbarung mit Anbietern von Vergünstigungen
- 2) Bayerische Ehrenamtskarte Anmeldung auf Vergabe einer Ehrenamtskarte
- 3) Bayerische Ehrenamtskarte Anmeldung auf Vergabe einer goldenen Ehrenamtskarte für Inhaber des Ehrenzeichens des Ministerpräsidenten
- 4) Bayerische Ehrenamtskarte Anmeldung auf Vergabe einer goldenen Ehrenamtskarte für Inhaber des Ehrenzeichens des Bayer. Innenministeriums
- 5) Bayerische Ehrenamtskarte Anmeldung auf Vergabe einer Ehrenamtskarte für Inhaber einer Jugendleitercard
- 6) Bayerische Ehrenamtskarte Musteranschreiben für Feuerwehren
- 7) Bayerische Ehrenamtskarte Musteranschreiben - Gold für Feuerwehren
- 8) Bayerische Ehrenamtskarte Sammelanmeldung für Feuerwehren
- 9) Bayerische Ehrenamtskarte Sammelanmeldung - Gold für Feuerwehren