Landratsamt Dingolfing-Landau Landratsamt Dingolfing-Landau
Verwaltung

Jugendhilfeplanung

Nach dem Achten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) tragen die Landkreise und kreisfreien Städte als örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe die Gesamtverantwortung für die Jugendhilfeplanung.

Die Rechtsgrundlagen für die Bedarfsplanung finden sich auch im BayKiBiG (Bayerisches Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz).


Ziele der Jugendhilfeplanung

  • Bestandsfeststellung an Einrichtungen und Diensten der Jugendhilfe im Landkreis
  • Bedarfsermittlung für die Einrichtungen und Dienste der Jugendhilfe im Landkreis unter Berücksichtigung der Wünsche, Bedürfnisse und Interessen der jungen Menschen und der Personensorgeberechtigten für einen mittelfristigen Zeitraum
  • Vorgabe von Planungszielen und deren Umsetzung  
  • Zusammenfassung der Bestandsfeststellung, der Bedarfsermittlung und der Vorgabe der Planungsziele in Teilplänen
  • Schaffung positiver Lebensbedingungen für junge Menschen und deren Familien sowie die Erhaltung und Pflege von Kontakten innerhalb der Familie und im sozialen Umfeld
  • Gewährleistung eines möglichst wirksamen, vielfältigen und aufeinander abgestimmten Angebots an Jugendhilfeleistungen öffentlicher und freier Träger
  • Förderung junger Menschen und Familien in gefährdeten Lebens- und Wohnbereichen
  • Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit
  • Frühzeitige Beteiligung der anerkannten Träger der freien Jugendhilfe sowie der kreisangehörigen Gemeinden in allen Phasen der Planung 
  • Abstimmung der Jugendhilfeplanung mit den anderen örtlichen und überörtlichen Planungen im Hinblick auf die Bedürfnisse und Interessen der jungen Menschen und deren Familien


Für Sie zuständig

AnsprechpartnerTelefonTelefaxZimmerE-Mail
Birgit Rötzl
Sachbearbeiterin
08731/87-40408731/87-742252birgit.roetzl@landkreis-dingolfing-landau.de

Formulare

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Obere Stadt 1
84130 Dingolfing
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Telefon: 08731/87-0
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