Landratsamt Dingolfing-Landau Landratsamt Dingolfing-Landau
mark-gae304dcfd_1920.jpg

Vereinsförderung: Anträge müssen bis 1. März vorliegen

12.01.2024

Vereinsförderung: Anträge müssen bis 1. März vorliegen 

Dingolfing-Landau. Auch im Jahr 2024 werden zur Förderung der Sport- und Schützenvereine Haushaltsmittel des Freistaats Bayern und des Landkreises Dingolfing-Landau zur Verfügung gestellt. Die Vergabe erfolgt gemäß den Sportförderrichtlinien. Anträge für die „Vereinspauschale 2024“ müssen bis zum 1. März 2024 vollständig im Landratsamt vorliegen. 

Einen Anspruch auf die Fördermittel haben Vereine, die aktive Jugendarbeit leisten, die rechtsfähig und steuerrechtlich gemeinnützig sind, geordnete Finanz- und Kassenverhältnisse aufweisen und deren Beitragsaufkommen die vorgegebenen Mindestbeitragssätze erreichen. In den Genuss der Förderung können mit der Vereinspauschale auch Vereine ohne Übungsleiter kommen. 

Vorausgesetzt wird jedoch, dass als Bagatellgrenze mindestens 500 Mitgliedereinheiten erreicht werden. Die Höhe der Förderung bemisst sich nach den sich ergebenden Mitgliedereinheiten und den in Bayern zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln. Die Mitgliedereinheiten errechnen sich aus erwachsenen Mitgliedern, Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen bis 26 Jahre und nach Übungsleiterlizenzen. Mitglieder mit Behinderung werden zehnfach gewichtet, wenn sie beim BVS oder einer ähnlichen Dachorganisation entsprechend gemeldet sind. 

Es können nur Übungsleiterlizenzen berücksichtigt werden, die in der aktuellen Liste der anerkannten Trainer- und Übungsleiterlizenzen des Staatsministeriums enthalten sind, im Förderjahr im Sportbetrieb des jeweiligen Vereins eingesetzt werden sollen und gültig sind. 

Die Lizenzen können im Original, als Kopie oder digital eingereicht werden. Die Vorlage der bisherigen „Erklärung zur Einreichung von Lizenzen“ ist nicht mehr erforderlich.

Lediglich bei der Aufteilung einer Lizenz auf zwei Vereine ist die „Erklärung zur Teilung von Lizenzen“ vorzulegen. 

Der Freistaat Bayern weist darauf hin, dass zukünftig EDV-basierte (Stichproben)Kontrollen auf eventuelle Mehrfacheinreichungen von Lizenzen vorgenommen werden. 

Laut Information des Staatsministeriums ist evtl. eine Abschaffung der sogenannten Kappungsgrenze geplant. Die Vereine sollen daher vorsorglich alle gültigen Lizenzen vorlegen. 

Nach den Sportförderrichtlinien des Freistaates Bayern muss bei den Beitragseinnahmen das Mindestbeitragsaufkommen erreicht werden. Die bisherigen Einrechnungsmöglichkeiten von Spenden und Erlösen aus Veranstaltungen bleiben weiterhin bestehen. 

Die Antragsunterlagen, die Erklärung zur Teilung von Lizenzen sowie die Liste der anerkannten Trainer- und Übungsleiterlizenzen können auf der Internetseite des Landratsamtes Dingolfing-Landau unter www.landkreis-dingolfing-landau.de/Bürgerservice/Formulare/Download/Vereinspauschale geladen werden. Bei dem Termin 1. März handelt es sich um eine Ausschlussfrist, später eingehende Anträge können ausnahmslos keine Berücksichtigung finden. 

Nachdem auch alle erforderlichen Anlagen bis zum Termin eingereicht sein müssen, werden die Vereine dringend aufgefordert, die Anträge bis spätestens 20.02.2024 zu stellen, damit ggf. fehlende Unterlagen noch angefordert und fristgemäß nachgereicht werden können. 

Für das Verfahren steht auch ein zentral entwickelter Online-Antrag zur Verfügung. Der Link dazu wird ebenfalls auf der Homepage des Landratsamts Dingolfing-Landau bereitgestellt. Hier ist eine Anmeldung über BayernID mit Authentifizierung erforderlich.