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Kläranlage Wallersdorf

42-632/4/1 F 22

Vollzug der Wassergesetze und der Abwasserabgabengesetze: Einleiten von Abwasser aus der erweiterten Kläranlage Wallersdorf in den Reißinger Bach durch den Markt Wallersdorf; Erweiterung der Kläranlage von 7.000 EW auf 15.000 EW 

Antrag des Marktes Wallersdorf auf Neuerteilung der gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis nach erfolgter Erweiterung 

 

Der Markt Wallersdorf beantragte aufgrund der geplanten Erweiterung der Kläranlage Wallersdorf die Neuerteilung einer gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis.

Die bestehende gehobene Erlaubnis vom 18.12.2015 für das Einleiten von Abwasser aus der bestehenden Kläranlage Wallersdorf endet am 31.12.2035.

Die heutige Kläranlage Wallersdorf wurde 1995 mit einer Nennausbaugröße von 7.000 EW errichtet.

Sie wird derzeit als aerobes Belebungsverfahren mit einem Kombibecken betrieben. 

Die tatsächliche Belastung der Kläranlage beträgt inzwischen rd. 10.000 EW, bedingt durch Anschlussnahme von Außenbereichen, die Ausweisung von Baugebieten und einem Zentrallogistiklager. Die Kläranlage ist derzeit überlastet, dem dadurch bedingten zeitweiligen Schwimmschlammaustrag wird mittlerweile durch den Betrieb von provisorischen Containern begegnet. 

Eine Erweiterung ist daher unumgänglich. Es ist daher geplant, die Kläranlage auf 15.000 EW zu erweitern und künftig mittels Belebungsverfahren mit anaerober Schlammstabilisierung zu betreiben. Diese Betriebstechnik wurde aufgrund klimaschonender und energieeffizienter Vorteile gewählt. Außerdem wird künftig durch die Klärschlammstabilisierung in einem Faulbehälter die Geruchsemission minimiert.

Das Wasserwirtschaftsamt Landshut wurde als amtlicher Sachverständiger im Verfahren tätig. Außerdem wurden der Fachberater für Fischerei, das Sachgebiet Naturschutz und Immissionsschutz am Landratsamt Dingolfing-Landau sowie der Fischereiberechtigte am Verfahren beteiligt. 

Die allgemeine Vorprüfung des Vorhabens nach § 7 Abs. 1 UVPG in Verbindung mit Nummer 13.1.2 der Anlage 1 zum UVPG hat ergeben, dass das Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen haben kann, die nach § 25 Abs. 2 UVPG bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen wären.

Die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung ist deshalb nicht erforderlich.

Damit entfällt auch die Genehmigungspflicht nach § 60 Abs. 3 WHG.

 

Dies wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, mit dem Hinweis, dass 

1.
Pläne und Beilagen, aus denen sich Art und Umfang des Vorhabens ergeben, in der Zeit vom 17.08.2023 bis einschließlich 18.09.2023 beim Markt Wallersdorf während der Dienststunden ausliegen sowie im Internet unter folgendem Link:

https://www.landkreis-dingolfing-landau.de/buergerservice/veroeffentlichungen/oeffentliche-bekanntmachungen/

einsehbar sind,

2.
Einwendungen oder Stellungnahmen von Vereinigungen zu dem Vorhaben beim Markt Wallersdorf oder beim Landratsamt Dingolfing-Landau, Zi.Nr. 222, schriftlich oder zur Niederschrift zu erheben sind, 

3.
die bis 02.10.2023 eingegangenen Einwendungen und Stellungnahmen im Erörterungstermin behandelt werden. Nach Ablauf dieser Äußerungsfrist sind für das Verfahren über die Zulässigkeit des Vorhabens alle Äußerungen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen, ausgeschlossen. 

4.
Die Erörterung etwaiger Einwendungen erfolgt am 05.10.2023 um 9:00 Uhr im Zimmer 222 am Landratsamt Dingolfing Landau, Obere Stadt 1, 8430 Dingolfing. Formgerecht erhobene Einwendungen werden auch bei Ausbleiben des Antragstellers oder von Personen, die Einwendungen erhoben haben, erörtert. 

5.
bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin auch ohne ihn verhandelt werden kann, 

6.
a)
die Personen, die Einwendungen erhoben haben, von dem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden können,

b)
die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden kann, wenn mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen sind. 

 

Dingolfing, 14. August 2023
Landratsamt Dingolfing Landau
gez. 
Dollinger
Regierungsrätin