Kindertagesstättenaufsicht und Kindertagesstättenfachberatung
Das Jugendamt hat die Aufsicht und die Fachberatung für alle Einrichtungen der Kindertages-betreuung im Landkreis.
Die Fachberatung für Kindertageseinrichtungen steht als Service-Leistung für die Träger der Kindertagesstätten sowie für die Fachkräfte in den Einrichtungen und für die Eltern zur Verfügung. Zu den Aufgaben gehören die Information, Beratung und Koordination zu allen in den Einrichtungen auftretenden Fragestellungen im Zusammenhang mit der Leistung und Weiterentwicklung der Arbeit, wie beispielsweise Betriebsform, Änderung des Betreuungs-angebots, Profil, Konzeption oder personelle Besetzung. Hierbei stehen pädagogische, planerische und rechtliche Aspekte im Vordergrund.
Eng verbunden mit der Fachberatung ist die Aufsicht über die Kindertageseinrichtungen. Zu den Aufgaben gehören u. a. die Beratung der Träger bei Baumaßnahmen, bei Änderung des Betreuungsangebotes und Information der Träger über rechtliche Vorgaben und finanzielle Fördermöglichkeiten. Die Aufsicht erteilt den Kindertagesstätten eine Betriebserlaubnis und prüft, ob die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden.
Betriebskostenförderung
Eine weitere Aufgabe des Kreisjugendamtes ist die Bewilligung und Abrechnung der kindbezogenen Betriebskostenförderung nach dem Bayer. Kinderbildungs- und betreuungs-gesetzes (BayKiBiG) für die Kommunen bzw. Einrichtungsträger".
Für Sie zuständig:
Katrin Laufer
Tel.: 08731/87-402
Zimmer Nr. 253
Mail
Für Sie zuständig
Ansprechpartner | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Stefanie Froschauer Sachbearbeiterin | 08731/87-430 | 08731/87-742 | 254 | stefanie.froschauer@landkreis-dingolfing-landau.de |
Luzia Heeg Sachbearbeiterin | 08731/87-542 | 08731/87-100 | 254 | luzia.heeg@landkreis-dingolfing-landau.de |
Anschrift
Landratsamt Dingolfing-Landau
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag
08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Montag, Dienstag, Donnerstag
13.30 Uhr bis 16.00 Uhr
Vorsprachen in der Ausländerbehörde nur nach vorheriger Terminvereinbarung!