Kindertagesbetreuung
Kindertagesbetreuung
Die Kindertagesbetreuung ist Teil der Kinder- und Jugendhilfe.
Suchen Sie eine längere und kontinuierlich angelegte Betreuung z.B. aufgrund Ihrer Berufstätigkeit, dann kann die Betreuung entweder durch
Kindertagesstätten (z.B. Krippe, Kindergarten, Hort) oder alternativ durch die
Kindertagespflege
abgedeckt werden.
Kindertagesstätten werden vielfach vor Ort in Ihrer Gemeinde angeboten. Über das entsprechende Angebot in Ihrem Gemeindebereich können Sie sich unter Kindertagesstätten
näher informieren.
Kindertagespflege
Sofern keine Plätze in Kinderbetreuungseinrichtungen vorhanden sind und keine Kinderkrippe bzw. Kinderhort existieren, bietet die Kindertagespflege eine echte Alternative. Auch für die Betreuung von Kindergartenkindern in Randzeiten (vor und nach Ende des Kindergartens) kann die Tagespflege als ergänzende Betreuungsform in Frage kommen.
Falls Sie auf der Suche nach einer Tagespflegeperson sind, bzw. Interesse haben, selbst Tagespflege anzubieten, können Sie sich anhand derBroschüre vom Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales
zur Tagespflege für
Eltern und
näher informieren.
Baby- und Kindersitterdienst
Wünschen die Eltern lediglich eine stundenweise Betreuung, damit sie
- in Ruhe einkaufen
- einen Elternabend besuchen
- endlich zum Arzt gehen
- größere Hausarbeiten ohne Störung erledigen
- auch wieder einmal an sich denken und etwas Schönes unternehmen
können.
Hierfür ist die Betreuung durch einen Baby- und Kindersitter die optimale Lösung. Suchen Sie einen Baby- und Kindersitter, bzw. interessieren Sie sich für eine Tätigkeit als solches, dann können Sie sich auf der Seite der Kommunalen Jugendarbeit über den Baby- und Kindersitterdienst näher informieren.
Weitere Infos:
Zuständigkeiten
Übernahme der Elternbeiträge | Hajra Hadije |
BayKiBiG Förderung KiTa | Katrin Laufer |
Zahlung des Pflegegeldes und Übernahme der Elternbeiträge Kindertagespflege | Sophia Lammer |
KiTa Fachaufsicht und -beratung | Luzia Heeg Stefanie Froschauer |
Fachaufsicht und -beratung für Kindertagespflege | Gabriele Röhrl |
Ersatztagespflegepersonen | Cornelia Riedl Natalie Nußbaumer |
Sachgruppenleitung | Juliane Grämer |
Für Sie zuständig
Formulare
- Kreisjugendamt - Kindertagesbetreuung-Antrag Antrag auf Übernahme der Kosten für die Tageseinrichtung gemäß § 22 ff SGB VIII
- Kreisjugendamt - Kindertagesbetreuung-Bescheinigung (Anlage 1 zum Antrag) Bescheinigung für den Kindergarten/Kinderhort
- Kreisjugendamt - Kindertagesbetreuung-Info-Blatt (Anlage 2 zum Antrag) Info-Blatt / Übernahme Kindergarten- und Kinderhortbeiträge
- Kreisjugendamt / Kindertagesbetreuung Liste der Kindergärten im Landkreis Dingolfing-Landau, Stand: 01.09.2022
Anschrift
Landratsamt Dingolfing-Landau
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag
08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Montag, Dienstag, Donnerstag
13.30 Uhr bis 16.00 Uhr
Vorsprachen in der Ausländerbehörde nur nach vorheriger Terminvereinbarung!