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Verwaltung

Kommunale Jugendarbeit

Kommunale Jugendarbeit im Landkreis Dingolfing-Landau

Die Kommunale Jugendarbeit ist im Sinne der Gesamt- und Planungsverantwortung des Jugendamtes dafür verantwortlich, dass die erforderlichen Dienste, Veranstaltungen und Einrichtungen der Jugendarbeit rechtzeitig und ausreichend zur Vergügung stehen. Sie ist der Teil der Jugendhilfe, bildet jedoch durch ihre Inhalte, Methoden und den Zugang zu ihren Zielgruppen ein eigenständiges Aufgabengebiet.

Ihre gesetzliche Grundlage findet sich in den §§ 11, 12 und 14 SGB VIII.

Aufgaben:

  • Fachberatung in Sachen Jugendarbeit für politische Entscheidungsträger, haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiter/innen der Jugendarbeit sowie Eltern und Multiplikatoren
  • Jugendarbeit auf Gemeindeebene. u.a. in personeller Unterstützung durch bei der Kommunalen Jugendarbeit angesiedelten Stadt-/Gemeindejugendpfleger und -pflegerinnen
  • Förderung der Jugendverbände, Jugendgruppen und Jugendinitiativen (Jugendleiterausbildung, Betreuerschulung Ferienprogramm, Schulung von Jugendtreff-Mitarbeitern, Tutorenschulungen, Jugendleiterempfang, enge Kooperation mit Kreisjugendring und Kath. Jugendstelle)
  • Offene Kinder- und Jugendarbeit (Jugendkulturtage, Minispielstadt Landolfing, Mittelalterfest u.a.)
  • Förderung der Beteiligung Jugendlicher (Jugendforen, Jungbürgerversammlungen)
  • Außerschulische Jugendbildung (Babysitterkurse)
  • Schaffung und Erhalt einer ausreichenden Infrastruktur der Jugendarbeit (Runde Tische Jugendtagungshaus Haunersdorf und Jugendzeltplatz Mamming, Stellungnahmen bei Jugendheimbaumaßnahmen)
  • Netzwerkarbeit für ehren- und hauptamtlich in der Jugendarbeit Tätige (Fachgespräch der Jugendbeauftragten, Fachtagung Ferienprogramm)
  • Materialverleih (Bastel- und Gruppenspielmaterialien, Literatur, Rollenrutsche, Sinnesparcours...)
  • Öffentlichkeitsarbeit (u. a. Herausgabe der LaJuna, Verwaltung der landkreiseigenen JugendApp, eigene Homepage)

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Anschrift

Landratsamt Dingolfing-Landau

Obere Stadt 1
84130 Dingolfing
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Telefon: 08731/87-0
Fax: 08731/87-100

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag
08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Montag, Dienstag, Donnerstag
13.30 Uhr bis 16.00 Uhr
Vorsprachen in der Ausländerbehörde nur nach vorheriger Terminvereinbarung!