Landratsamt Dingolfing-Landau Landratsamt Dingolfing-Landau
Verwaltung

Wunschkennzeichen

Anschrift

Kfz-Zulassungsbehörde

Hauptstelle Dingolfing, Obere Stadt 1
84130 Dingolfing
Adresse in Google Maps anzeigen
Telefon: 08731/87-400
Fax: 08731/87-746

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag
07.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Montag, Dienstag und Donnerstag
13.30 Uhr bis 16.00 Uhr
Annahmeschluss in der Kfz-Zulassungsstelle: jeweils 15 Minuten vor Öffnungszeitende

Kfz-Zulassungsbehörde

Außenstelle Landau, Viehmarktstr. 3
94405 Landau a.d.Isar
Adresse in Google Maps anzeigen
Telefon: 09951/2922
Fax: 09951/2723

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag
07.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Montag, Dienstag und Donnerstag
13.30 Uhr bis 16.00 Uhr
Annahmeschluss in der Kfz-Zulassungsstelle: jeweils 15 Minuten vor Öffnungszeitende

Für Sie zuständig

AnsprechpartnerTelefonTelefaxZimmerE-Mail
Info-Telefon, KFZ
SachbearbeiterIn
08731/87-40008731/87-74601zulassungsstelle@landkreis-dingolfing-landau.de

Besonderheiten

Auf den folgenden Seiten haben Sie die Möglichkeit, Ihr persönliches Wunschkennzeichen auszusuchen und zu reservieren. Hierfür gelten folgende Bedingungen:

  • Die Reservierung wird für die Dauer von 10 Tagen vorgenommen.
  • Erfolgt innerhalb von den 10 Tagen keine Zulassung, erlischt die Reservierung automatisch.
  • Es können höchstens 5 Kennzeichen im Block reserviert werden.
  • Die Gebühr für die Reservierung des Wunschkennzeichens beträgt 12,80 Euro (Wunschkennzeichen 10,20 Euro plus Reservierung 2,60 Euro), sie ist bei der Zulassung des Fahrzeuges zu entrichten.
  • Bei Saisonkennzeichen und Kennzeichen für historische Fahrzeuge dürfen maximal 7 Stellen (ohne Bindestrich) vorhanden sein (z.B. DGF-C125, DGF-AB15).
  • Manche Fahrzeuge erfordern durch die bestimmte Bauart besondere Kennzeichengrößen. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall direkt an die Kfz-Zulassungsbehörde.
  • Eine Online-Reservierung für Sonderkennzeichen (Kurzzeit-, Probe- oder Ausfuhrkennzeichen) ist nicht möglich.
  • Aufgrund der Reservierung können noch keine Schilder in Auftrag gegeben werden, da die endgültige Vergabe des Kennzeichens erst bei der Zulassung erfolgt.
  • Durch die Reservierung besteht kein Rechtsanspruch auf das Kennzeichen. Auch sonstige Ansprüche an die Kfz-Zulassungsbehörde können nicht abgeleitet werden.

Eine Reservierung ist nur unter den vorgenannten Bedingungen möglich!

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Auf Reservierungen, die im Namen anderer Personen durchgeführt wurden, bzw. auf eine Übertragung von reservierten Wunschkennzeichen besteht kein rechtlicher Anspruch.

Informationen des BayernPortals