Wasserrecht
Aufgaben / Dienstleistungen
- Abwasser
- Abwasserabgabe
- Abwasserentsorgung
- Brunnen
- Entwässerung
- Erdaufschlüsse
- Gewässerausbau
- Gewässerbenutzung
- Gewässerschutz
- Gewässerunterhaltung
- Grundwasserschutz
- Kanalanschluß
- Kläranlagen
- Tankstellen
- Teiche/Fischteiche
- Überschwemmungsgebiete
- Unfälle (gefährliche Stoffe)
- Wassergefährdende Stoffe
- Wasserschutzgebiete
- Wasserverband
- Wasserversorgung - Grundwasserentnahmen
Formulare
- Wasserrecht Anzeige eines Erdaufschlusses / einer Bohrung
- Wasserrecht Anzeige gemäß § 49 WHG, Art. 30 BayWG für Brunnenbohrungen zur Bewässerung
- Wasserrecht Anzeige nach Ende der Grundwasserentnahme
- Wasserrecht Anzeige vor Beginn der Grundwasserentnahme
- Wasserrecht Anzeige wassergefährdender Stoffe § 40 AwSV
- Wasserrecht Anzeige wassergefährdender Stoffe § 40 AwSV
- Wasserrecht Bedarfsplanung der Grundwasserentnahme
- Wasserrecht Betriebstagebuch zur Aufzeichnung der entnommenen Wassermengen bei der landwirtschaftlichen Bewässerung
- Wasserrecht Hinweisblatt Antragstellung Bewässerungsbrunnen
- Wasserrecht Liste der Sachverständigen-Organisationen gem. § 2 Abs 33 i.V.m. §§ 52 und 53 AwSV, Stand: Mai 2022
- Wasserrecht Liste PSW Kleinkläranlagen, Bezirk Niederbayern
- Wasserrecht / Abwasser Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis nach Art. 15 i.V.m. Art. 70 Abs. 1 Nr. 2 BayWG für das Einleiten von Hausabwasser in ein Gewässer
- Wasserrecht / Abwasser Liste aller privaten Sachverständigen in der Wasserwirtschaft, geordnet nach Regierungsbezirken, dann nach Postleitzahlen, Stand: 2018
- Wasserrecht / Umweltschutz Antrag zutage fördern von Grundwasser zur Bewässerung
- Wasserrecht / Umweltschutz Antrag zutage fördern von Grundwasser zur Bewässerung
- Wasserrecht / Umweltschutz Anzeige Brunnenbohrung zur Bewässerung
Anschrift
Landratsamt Dingolfing-Landau
Obere Stadt 1
84130 Dingolfing
Telefon: 08731/87-0
Fax: 08731/87-100
Internet: www.landkreis-dingolfing-landau.de
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag
08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Montag, Dienstag, Donnerstag
13.30 Uhr bis 16.00 Uhr
Vorsprachen in der Ausländerbehörde nur nach vorheriger Terminvereinbarung!