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Vergleich der Vorsorgemöglichkeiten

Welche Vorsorgemöglichkeit gibt es?

1. Die Vorsorgevollmacht

Die Form der Vorsorgevollmacht empfiehlt sich nur, wenn Sie eine absolut vertrauenswürdige Person kennen. Die Vorsorgevollmacht ist geeignet, wenn Sie für den Zeitpunkt der eigenen Hilflosigkeit eine rechtswirksame Vertretung wünschen und wenn Sie grundsätzlich keine Kontrolle des Bevollmächtigten durch das Betreuungsgericht für notwendig halten.

2. Die Betreuungsverfügung

Die Betreuungsverfügung empfiehlt sich, wenn Sie niemanden kennen, dem Sie eine Vorsorgevollmacht für den Fall späterer Hilflosigkeit erteilen wollen.

Das Betreuungsgericht bestellt die von Ihnen benannte Person zum Betreuer und kontrolliert dessen Handlungen.

Die Betreuungsverfügung ist auch geeignet, wenn Sie festlegen wollen, wie Ihr Leben von einem professionellen Betreuer gestaltet werden soll. Der Betreuer ist gesetzlich verpflichtet, sich nach Ihren Wünschen zu richten, sofern Ihnen diese nicht erheblich schaden.

3. Die Patientenverfügung

Mit der Patientenverfügung erklären Sie in schriftlicher Form dem behandelnden Arzt gegenüber Ihren Willen bezüglich jeglicher medizinischer Behandlung für den Fall, dass Sie sich nicht mehr entsprechend äußern können. In diesem Fall benennen Sie keinen Vertreter, um Ihren Willen durchzusetzen.

Es empfiehlt sich daher, eine Patientenverfügung mit einer Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung zu kombinieren, indem Sie in diesen Dokumenten auf Ihre Patientenverfügung hinweisen und Ihren Bevollmächtigten oder Betreuer beauftragen, Sie auch in dieser Hinsicht zu vertreten.

Anschrift

Landratsamt Dingolfing-Landau

Obere Stadt 1
84130 Dingolfing
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Fax: 08731/87-100

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