Landratsamt Dingolfing-Landau Landratsamt Dingolfing-Landau
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Abschließende Bemerkungen

Zum Abschluss

Die Mustervollmachten und Verfügungen enthalten unverbindliche Formulierungsvorschläge, die entsprechend der individuellen Situation und den persönlichen Wünschen und Vorstellungen abgeändert oder ergänzt werden sollten.

Es wird darauf hingewiesen, dass jeder Vollmachtgeber selbst für den Inhalt und die Folgen, die sich aus einer Bevollmächtigung oder Verfügung ergeben können, die Verantwortung zu tragen hat. Das Landratsamt Dingolfing-Landau übernimmt daher keine Haftung für Rechtsfolgen, die sich aus einer solchen Bevollmächtigung oder Verfügung ergeben können.

Eine anwaltliche oder notarielle Beratung empfehlen wir Ihnen, wenn es sich um größere Geldbeträge handelt, wenn Konflikte vorhersehbar sind oder wenn schwierige juristische Fragen anstehen.

- Die Betreuungsstelle des Landratsamtes Dingolfing-Landau -

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Landratsamt Dingolfing-Landau
-Betreuungsstelle-
Obere Stadt 1
84130 Dingolfing
Tel. 08731/87-459

Amtsgericht Landau a.d. Isar
-Betreuungsgericht-
Hochstr. 17
94405 Landau a.d. Isar
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Tel. 09951/945-120 (Richter Grotz)
Tel. 09951/945-140 (Richter Piringer)

Anschrift

Landratsamt Dingolfing-Landau

Obere Stadt 1
84130 Dingolfing
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Telefon: 08731/87-0
Fax: 08731/87-100

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08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Montag, Dienstag, Donnerstag
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