Abschließende Bemerkungen
Zum Abschluss
Die Mustervollmachten und Verfügungen enthalten unverbindliche Formulierungsvorschläge, die entsprechend der individuellen Situation und den persönlichen Wünschen und Vorstellungen abgeändert oder ergänzt werden sollten.
Es wird darauf hingewiesen, dass jeder Vollmachtgeber selbst für den Inhalt und die Folgen, die sich aus einer Bevollmächtigung oder Verfügung ergeben können, die Verantwortung zu tragen hat. Das Landratsamt Dingolfing-Landau übernimmt daher keine Haftung für Rechtsfolgen, die sich aus einer solchen Bevollmächtigung oder Verfügung ergeben können.
Eine anwaltliche oder notarielle Beratung empfehlen wir Ihnen, wenn es sich um größere Geldbeträge handelt, wenn Konflikte vorhersehbar sind oder wenn schwierige juristische Fragen anstehen.
- Die Betreuungsstelle des Landratsamtes Dingolfing-Landau -
Haben Sie noch Fragen?
Landratsamt Dingolfing-Landau
-Betreuungsstelle-
Obere Stadt 1
84130 Dingolfing
Tel. 08731/87-459
Amtsgericht Landau a.d. Isar
-Betreuungsgericht-
Hochstr. 17
94405 Landau a.d. Isar
Tel. 09951/945-186 (Geschäftsstelle)
Tel. 09951/945-120 (Richter Grotz)
Tel. 09951/945-140 (Richter Piringer)
Anschrift
Landratsamt Dingolfing-Landau
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag
08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Montag, Dienstag, Donnerstag
13.30 Uhr bis 16.00 Uhr
Vorsprachen in der Ausländerbehörde nur nach vorheriger Terminvereinbarung!