Landratsamt Dingolfing-Landau Landratsamt Dingolfing-Landau
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Wichtige Hinweise zum Führerschein-Umtausch

21.12.2023

Führerschein-Inhaber der Geburtsjahrgänge 1965 bis 1970 müssen ihren Papier-Führerschein bis 19. Januar 2024 umtauschen

Dingolfing-Landau. Das Landratsamt weist alle Führerschein-Inhaber der Geburtsjahrgänge 1965 bis 1970 mit einem grauen oder rosaroten Papierführerschein darauf hin, dass der Gesetzgeber hier eine Umtauschfrist bis 19. Januar 2024 vorgesehen hat.

Dringend umzutauschen sind auch die Führerscheine der Jahrgänge 1953 bis 1964, die bis zum 31.12.1998 ausgestellt wurden. Diese Fristen sind bereits seit 19. Juli 2022 bzw. 19.01.2023 verstrichen.

Für den Umtausch ist die Führerscheinstelle im Landratsamt Dingolfing-Landau, Obere Stadt 1, zu folgenden Zeiten geöffnet:

Montag bis Freitag von 8 Uhr bis 11.45 Uhr
Montag, Dienstag, Donnerstag von 13.30 Uhr bis 15.45 Uhr

Um Wartezeiten zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen über die Homepage des Landratsamtes in der Rubrik „Kfz- und Führerscheinstelle“ einen Termin zu vereinbaren.

Für den Umtausch werden benötigt:

  • der bisherige Führerschein im Original
  • ein aktuelles biometrisches Lichtbild im Format 35 mm x 45 mm
  • ein gültiges Ausweisdokument
  • sog. „Karteikartenabschrift“, wenn der Führerschein von einer anderen Behörde ausgestellt wurde. Diese „Karteikartenabschrift“ kann bei der Behörde angefordert werden, die sie ausgestellt hat.

Den Antrag für den Umtausch kann man im Landratsamt vor Ort ausfüllen oder bequem zuhause. Der Antrag zum Downloaden und Ausdrucken ist auf der Homepage des Landratsamtes zu finden in der Rubrik „Verwaltung“ – „Kfz- und Führerscheinstelle“ – „Führerscheinstelle“ – „Antrag Umstellung in einen Scheckkartenführerschein“.

Die Kosten belaufen sich auf 30,30 Euro.

Die alten Führerscheine können auch noch nach dem 19. Januar 2024 umgetauscht werden. Die Fahrerlaubnis bleibt bei Versäumen der Frist unverändert bestehen. Um die Fahrerlaubnis nachzuweisen, ist allerdings ein neuer Führerschein notwendig. Es ist damit zu rechnen, dass nach Ablauf der vorgeschriebenen Umtauschfrist bei Kontrollen die alten grauen oder rosaroten Führerscheine beanstandet werden und mit einer gebührenpflichtigen Verwarnung zu rechnen ist.

Führerscheininhaber anderer Geburtsjahrgänge (als 1953 bis 1970) haben noch mehr Zeit für den Umtausch:

Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss
Vor 1953 19. Januar 2033
1953 bis 1958 19. Januar 2022
1959 bis 1964 19. Januar 2023
1965 bis 1970 19. Januar 2024
1971 oder später 19. Januar 2025

(Die Umtauschfrist der Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958 wurde damals bis 19.07.2022 verlängert.)

Keine Eile besteht auch für Führerscheininhaber, die schon einen Scheckkartenführerschein haben. Scheckkartenführerscheine, die zwischen dem 01.01.1999 und dem 18.01.2013 ausgestellt wurden, müssen zwar ebenfalls umgetauscht werden. Hier ist allerdings das Ausstellungsdatum des Scheckkartenführerscheins maßgebend. Die ersten, die hier umtauschen müssen, sind die Scheckkarteninhaber, deren Führerscheine von 1999 bis 2001 ausgestellt wurden: bis 19.01.2026.

Bei Rückfragen kann man sich an die Führerschein-Hotline wenden (Telefon 08731 87-300).