Die Schülerwohnheime in Landau sind eine Einrichtung des Landkreises Dingolfing-Landau und bieten berufsschulpflichtigen und unterbringungsberechtigten Schülerinnen und Schülern für die Dauer ihrer Blockbeschulung an der Staatlichen Berufsschule Dingolfing Unterkunft, Verpflegung und pädagogische Betreuung.
Voraussetzungen für eine Unterbringung in den Schülerwohnheimen Landau:
Anspruch auf einen Heimplatz haben alle Berufsschüler*innen:
- die einen Antrag auf Heimunterbringung gestellt haben
- die mehr als 12 Stunden mit öffentlichen Verkehrsmitteln unterwegs sind
- deren Hin- und Rückweg mehr als 3 Stunden beträgt
Die Anmeldung ist ausschließlich online möglich:
Onlineanmeldung Schülerwohnheim Dingolfing und Landau für das Schuljahr 2022/2023
Nach Eingang und Prüfung der Online-Anmeldung erhalten Sie zeitnah eine Rückmeldung, ob ein rechtlicher Anspruch auf Heimunterbringung besteht. Zur Vollständigkeit der Unterlagen benötigen wir außerdem eine Kopie des Ausbildungsvertrages, diesen lassen Sie uns bitte per E-Mail unter folgender Adresse zukommen:
info@schuelerwohnheim-dingolfing.de
Das Büro ist während der Ferienzeit nicht besetzt, auch eine Antragsbearbeitung findet in dieser Zeit nicht statt.
In dringenden Fällen können Sie sich hier an Frau Nina Schöpf unter 08731/87-413 im Landratsamt Dingolfing-Landau wenden.
Allgemeine Informationen:
Anreise:
Sonntag, 18.00 Uhr bis 22.00 Uhr oder Montag nach Unterrichtsende.
Abreise:
Freitag, 07:30 Uhr
Ausstattung:
Landau a.d.Isar:
Helle Zwei-Bett-Apartments mit Bad bzw. Dusche und Balkon incl. Bettwäsche.
Verpflegung:
Landau a.d.Isar:
- Morgens: reichhaltiges Frühstücksbuffet
- Mittags: Menüauswahl
- Abends: Selbstverpflegung
Freizeit:
Landau a. d. Isar (je nach Standort):
- Gemeinschaftsküche im Aufenthaltsraum
- Billard, Tischtennis, Kicker
- Fernsehraum
- Grillmöglichkeit im Freien
Informationen zum ersten Schultag
https://www.hgs-dingolfing.bayern/berufsschule/schuelerwohnheim/
Aktuelle Heimordnung
Wir versuchen jeden Berufsschüler, der gemäß Art. 10 Abs. 8 BaySchFG i.V.m. § 8 AVBaySchFG berechtigt ist, unterzubringen.
Die Heimleitung behält sich jedoch vor, zu entscheiden, in welchem Schülerwohnheim der Blockschüler untergebracht wird.
Anschrift
Schülerwohnheim Landau a.d.Isar (1)
Schülerwohnheim Landau a.d.Isar (2)
Für Sie zuständig
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Miriam
Arlt
Heimleitung
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09951 590999 LAN | info@schuelerwohnheim-landau.de | ||
Claudia
Ammer
Stellvertretende Heimleitung
|
09951 590999 LAN | info@schuelerwohnheim-landau.de |