42-641/4/2/4-A 356
Herstellung eines Grundwasserbaggersees auf den Grundstücken Fl.Nr. 2690/3, Gem. Mamming, durch die SÜMÜ Transport GmbH
Öffentliche Bekanntmachung
Der vom Landratsamt Dingolfing-Landau in o.g. Genehmigungsverfahren erlassene Bescheid vom 13.01.2023, 42-641/4/2/4-A 356, wird hiermit gem. § 27 des Gesetztes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) öffentlich bekanntgemacht. Die öffentliche Bekanntmachung beinhaltet den verfügenden Teil und die Rechtsbehelfsbelehrung.
Der verfügende Teil bestimmt:
Gegenstand der Planfeststellung
"Gegenstand der Planfeststellung ist die Herstellung eines Grundwasserbaggersees auf dem Grundstück Fl.Nr. 2690/3, Gemarkung Mamming, durch die SÜMÜ Transport GmbH nach den vom Planungsbüro Inge Haberl vom 14.03.2022 gefertigten Planunterlagen.“
Die Planfeststellung ist mit Genehmigungsinhalts- und Nebenbestimmungen verbunden.
Einwendungen gegen das Vorhaben wurden im Rahmen der Auslegung bzw. innerhalb der Einwendungsfrist nicht erhoben.
In der Kostenentscheidung wurde bestimmt:
„Die SÜMÜ Transport GmbH hat die Kosten des Verfahrens zu tragen."
Folgende Rechtsbehelfsbelehrung ist der Entscheidung beigefügt:
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage erhoben werden bei dem
Bayerischen Verwaltungsgericht Regensburg in 93047 Regensburg
Postfachanschrift: Postfach 11 01 65, 93014 Regensburg
Hausanschrift: Haidplatz 1, 93047 Regensburg
Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung:
Die Einlegung des Rechtsbehelfs ist schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen Form möglich.
Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen! Nähere Informationen zur elektronischen Einlegung von Rechtsbehelfen entnehmen Sie bitte der Internetpräsenz der Bayerischen Verwaltungsgerichtsbarkeit (www.vgh.bayern.de).
Ab 01.01.2022 muss der in § 55d VWGO genannte Personenkreis Klagen grundsätzlich elektronisch einreichen.
Kraft Bundesrechts wird in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten infolge der Klageerhebung eine Verfahrensgebühr fällig.
Eine Ausfertigung des Genehmigungsbescheides (einschließlich der Begründung) liegt in der Zeit von vom 14.02.2023 bis 28.02.2023 bei der Gemeinde Mamming aus und ist auf der Internetseite der Gemeinde sowie auf der Internetseite des Landratsamtes Dingolfing-Landau unter folgendem Link https://www.landkreis-dingolfing-landau.de/buergerservice/veroeffentlichungen/oeffentliche-bekanntmachungen/ einsehbar.
Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid gegenüber den übrigen Betroffenen als zugestellt. Nach der öffentlichen Bekanntmachung kann der Planfeststellungsbeschluss bis zum Ablauf der Rechtsbehelfsfrist von den Betroffenen schriftlich angefordert werden.
Dingolfing, den 06.02.2023
gez.
Dollinger
Regierungsrätin
Pläne und Unterlagen
- 0_Suemue_Kiesabbau 2690_3_Antragsschreiben_20220314.pdf
- 1_Suemue_Kiesabbau 2690_3_Bericht m Anl_20220314.pdf
- 2_1_Suemue_Kiesabbau 2690_3_Abbauplan_20220314.pdf
- 2_2_Suemue_Kiesabbau 2690_3_Rekultivierungsplan_20220314.pdf
- 2_3_Suemue_Kiesabbau 2690_3_Uebersichtslageplan_20220314.pdf
- 3_1_Suemue_Kiesabbau 2690_3_Grundstücksverzeichnis_ohne Eige.pdf
- 4_1_Suemue_Kiesabbau_260_3_ schalltechn Untersuchung_2326-20.pdf
- 4_2_Suemue_Kiesabbau_2690_3_ Erkundungsbohrung.pdf
- 5_Suemue_ Kiesabbau 2690_3 UVP_ Bericht _ 220314.pdf