Landratsamt Dingolfing-Landau Landratsamt Dingolfing-Landau
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SÜMÜ Kiesabbau

42-641/4/2/4-A 356 

Herstellung eines Grundwasserbaggersees auf den Grundstücken Fl.Nr. 2690/3, Gem. Mamming, durch die SÜMÜ Transport GmbH 

Öffentliche Bekanntmachung 

 

Der vom Landratsamt Dingolfing-Landau in o.g. Genehmigungsverfahren erlassene Bescheid vom 13.01.2023, 42-641/4/2/4-A 356, wird hiermit gem. § 27 des Gesetztes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) öffentlich bekanntgemacht. Die öffentliche Bekanntmachung beinhaltet den verfügenden Teil und die Rechtsbehelfsbelehrung. 

Der verfügende Teil bestimmt:

Gegenstand der Planfeststellung

"Gegenstand der Planfeststellung ist die Herstellung eines Grundwasserbaggersees auf dem Grundstück Fl.Nr. 2690/3, Gemarkung Mamming, durch die SÜMÜ Transport GmbH nach den vom Planungsbüro Inge Haberl vom 14.03.2022 gefertigten Planunterlagen.“ 

Die Planfeststellung ist mit Genehmigungsinhalts- und Nebenbestimmungen verbunden. 

Einwendungen gegen das Vorhaben wurden im Rahmen der Auslegung bzw. innerhalb der Einwendungsfrist nicht erhoben. 

In der Kostenentscheidung wurde bestimmt:

„Die SÜMÜ Transport GmbH hat die Kosten des Verfahrens zu tragen." 

Folgende Rechtsbehelfsbelehrung ist der Entscheidung beigefügt: 

Rechtsbehelfsbelehrung

 

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage erhoben werden bei dem 

Bayerischen Verwaltungsgericht Regensburg in 93047 Regensburg

Postfachanschrift: Postfach 11 01 65, 93014 Regensburg

Hausanschrift: Haidplatz 1, 93047 Regensburg

 

Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung:

Die Einlegung des Rechtsbehelfs ist schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen Form möglich.

Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen! Nähere Informationen zur elektronischen Einlegung von Rechtsbehelfen entnehmen Sie bitte der Internetpräsenz der Bayerischen Verwaltungsgerichtsbarkeit (www.vgh.bayern.de).

Ab 01.01.2022 muss der in § 55d VWGO genannte Personenkreis Klagen grundsätzlich elektronisch einreichen.

Kraft Bundesrechts wird in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten infolge der Klageerhebung eine Verfahrensgebühr fällig. 

Eine Ausfertigung des Genehmigungsbescheides (einschließlich der Begründung) liegt in der Zeit von vom 14.02.2023 bis 28.02.2023 bei der Gemeinde Mamming aus und ist auf der Internetseite der Gemeinde sowie auf der Internetseite des Landratsamtes Dingolfing-Landau unter folgendem Link https://www.landkreis-dingolfing-landau.de/buergerservice/veroeffentlichungen/oeffentliche-bekanntmachungen/ einsehbar. 

Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid gegenüber den übrigen Betroffenen als zugestellt. Nach der öffentlichen Bekanntmachung kann der Planfeststellungsbeschluss bis zum Ablauf der Rechtsbehelfsfrist von den Betroffenen schriftlich angefordert werden. 

Dingolfing, den 06.02.2023
gez.
Dollinger
Regierungsrätin