Vaterschaftsanerkennung
Rechtlich gesehen ist der Mann Vater des Kindes, der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter verheiratet war. Die Vaterschaftszuordnung für ein Kind, dessen Mutter zur Zeit der Geburt nicht verheiratet war, erfolgt dagegen entweder im Wege der (freiwilligen) Vaterschaftsanerkennung oder der gerichtlichen Vaterschaftsfeststellung.
Das Jugendamt berät nicht miteinander verheiratete Elternteile nach der Geburt des Kindes umfassend zur Bedeutung und zu den rechtlichen Möglichkeiten der Vaterschaftsfeststellung. Auch kann der Vater beim Jugendamt die Vaterschaft im Wege einer Beurkundung anerkennen. In Fällen, in denen eine Vaterschaft strittig ist und gerichtlich die Abstammung des Kindes geklärt werden muss, kann das Jugendamt als Beistand das Kind vor dem Familiengericht vertreten. Auch in Fällen einer Vaterschaftsanfechtung berät das Jugendamt.
Die Feststellung der Vaterschaft ist aus verschiedenen Gründen wichtig. So hat nicht nur jeder Mensch ein Recht auf Kenntnis seiner Abstammung. Das Kind ist schließlich auch erst durch die Vaterschaftsfeststellung mit dem Vater im rechtlichen Sinne verwandt und hat damit einen Anspruch auf Unterhalt und auch einen Erbanspruch gegenüber dem Vater. Für die Mutter kann die Vaterschaftsfeststellung deshalb bedeutend sein, weil sie erst dann gegenüber dem Mann einen Anspruch auf Betreuungsunterhalt hat.
Die Vaterschaftsfeststellung ist auch Voraussetzung für die Abgabe der gemeinsamen Sorgeerklärung durch beide Elternteile.
Für Sie zuständig
Ansprechpartner | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Helene Eder Sachgruppenleitung | 08731/87-423 | 08731/87-720 | 106 | helene.eder@landkreis-dingolfing-landau.de |
Heidi Ruhstorfer Sachbearbeiterin | 08731/87-525 | 08731/87-720 | 105 | heidi.ruhstorfer@landkreis-dingolfing-landau.de |
Monika Gegenfurtner Sachbearbeiterin | 08731/87-484 | 08731/87-720 | 104 | monika.gegenfurtner@landkreis-dingolfing-landau.de |
Renate Gegenfurtner Sachbearbeiterin | 08731/87-335 | 08731/87-720 | 105 | renate.gegenfurtner@landkreis-dingolfing-landau.de |
Katharina Kapfer Sachbearbeiterin | 08731/87-395 | 08731/87-720 | 105 | katharina.kapfer@landkreis-dingolfing-landau.de |
Christina Neumeier Sachbearbeiterin | 08731/87-425 | 08731/87-720 | 104 | christina.neumeier@landkreis-dingolfing-landau.de |
Bemerkungen
Die Zuständigkeit richtet sich nach den Anfangsbuchstaben des Familiennamen des Kindes:
Helene Eder | Sachgruppenleitung | |
Heidi Ruhstorfer | Sachbearbeiterin | A - D + I + J |
Monika Gegenfurtner | Sachbearbeiterin | E - G |
Katharina Kapfer | Sachbearbeiterin | H + R + S |
Renate Gegenfurtner | Sachbearbeiterin | K - Q |
Christina Neumeier | Sachbearbeiterin | T - Z |
Links
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