Trennungs- und Scheidungsberatung
Mütter und Väter, die für ein Kind oder einen Jugendlichen zu sorgen haben, haben im Falle der Trennung oder Scheidung ein Recht auf Beratung.
Trennungs- und Scheidungsberatung wird den Eltern sowohl außergerichtlich vom Kreisjugendamt angeboten, als auch im Rahmen der Mitwirkung des Kreisjugendamtes im Scheidungs- und Umgangsverfahren beim Familiengericht. In der Beratung mit den Eltern ist das Ziel, eine einvernehmliche Regelung zur elterlichen Sorge bzw. zum Umgangsrecht zu erarbeiten.
Die gemeinsame elterliche Sorge ist auch nach Scheidung der Regelfall. Stellt mindestens ein Elternteil beim Familiengericht Anträge im Bereich der elterlichen Sorge oder des Umgangsrechts, wirkt das Kreisjugendamt im familiengerichtlichen Verfahren mit.
Weitere Infos zu Trennungs- und Scheidungsberatung und zum Umgangsrecht!
Weitere Infos zum Sorgerecht!
Trennungs- und Scheidungsberatung führen im Landkreis auch noch folgende Beratungsstellen durch:
Erziehungs-, Jugend- und Familienberatungsstelle
Wollerstraße 12
84130 Dingolfing
Tel.: 08731 31855-0
Fax: 08731 31855-16
Ehe-, Familien- und Lebensberatungsstelle Dingolfing
Bahnhofstr. 1, 2. Stock
84130 Dingolfing
Tel. 08731/31600
Ehe-, Familien- und Lebensberatungsstelle Landau
Dr. Godron-Str. 3
94405 Landau a.d. Isar
Anmeldung über Beratungszentrum Passau: Tel. 0851/34337 oder 34089
Ansprechpartner:
Links
Anschrift
Landratsamt Dingolfing-Landau
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag
08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Montag, Dienstag, Donnerstag
13.30 Uhr bis 16.00 Uhr
Vorsprachen in der Ausländerbehörde nur nach vorheriger Terminvereinbarung!