Pflegekinder
Vollzeitpflege ist eine Hilfe zur Erziehung für Eltern, die nicht in der Lage sind, ihr Kind alleine zu betreuen und zu erziehen.
Sie kommt in Situationen in Betracht, in denen Eltern aufgrund besonderer Umstände, z.B. einer schweren Erkrankung, einer Krise in der Partnerschaft, eigener Schul- oder Berufsausbildung, die Erziehungsverantwortung für ihr Kind vorübergehend oder längerfristig nicht übernehmen können. Durch die Unterbringung in einer Pflegefamilie erhält das Kind die Chance, in einem geregelten Umfeld zu leben, während die Eltern ihre persönliche Situation klären und/oder neue Perspektiven für sich und ihr Kind entwickeln können.
Der Pflegekinderdienst des Jugendamtes legt die konkrete Ausgestaltung des Pflegeverhältnisses zusammen mit den leiblichen Eltern und den Pflegeeltern fest. Während der Dauer der Vollzeitpflege werden die leiblichen Eltern und die Pflegeeltern vom Jugendamt betreut.
Falls Sie ein Pflegekind aufnehmen möchten, ist für Sie die erste Anlaufstelle der Pflegekinderdienst des Jugendamtes. Der Pflegekinderdienst berät angehende Pflegeeltern, wählt geeignete Familien aus und schult sie für ihre neue Aufgabe.
Pflegegelder:
Wenn das Jugendamt ein Kind an Pflegeeltern vermittelt, haben diese Anspruch auf Pflegegeld.
Das Pflegegeld ist nach dem Alter des Pflegekindes gestaffelt und setzt sich aus dem Betrag für den Lebensunterhalt des Kindes und den Kosten der Erziehung zusammen. Die Kosten der Erziehung sind ein Beitrag als Anerkennung für die besondere Erziehungsleistung der Pflegeeltern. Bei Bedarf können den Pflegeeltern auch die Kosten einer Unfallversicherung, sowie die hälftigen Kosten zur Alterssicherung erstattet werden.
Das Pflegegeld wird durch das Jugendamt - wirtschaftliche Jugendhilfe - ausgezahlt und ist steuerfrei. Unter bestimmten Voraussetzungen kann das Pflegekind auch in die Steuerkarte von Pflegemutter oder Pflegevater eingetragen werden. Pflegeeltern sind auch kindergeldberechtigt.
Die leiblichen Eltern haben, sofern sie finanziell leistungsfähig sind, zu den Kosten der Pflegestellenbetreuung einen Kostenbeitrag zu leisten.
Bemerkungen
Die Zuständigkeit der Fachkräfte des Pflegekinderdienstes richtet sich nach den Gemeinden:
Franziska Schneider
Tel.: 08731/87-381, Telefax: 08731/87-717, Steinweg 17-19, Zi.Nr.: EG.0008, Mail
- Reisbach
- Simbach
Verena Loichinger
Tel.: 08731/87-241, Telefax: 08731/87-717, Steinweg 17-19, Zi.Nr.: EG.0008, Mail
- Dingolfing
- Eichendorf
- Moosthenning
Raphaela Gerhofer
Tel.: 08731/87-481, Telefax: 08731/87-717, Steinweg 17-19, Zi.Nr.: EG.0008, Mail
- Landau a.d.Isar
Diana Bjelan
Tel.: 08731/87-140, Telefax: 08731/87-717, Steinweg 17-19, Zi.Nr.: EG.0008, Mail
- Marklkofen
- Gottfrieding
- Mamming
Simone Rackerseder
Tel.: 08731/87-347, Telefax: 08731/87-717, Steinweg 17-19, Zi.Nr.: EG.0008, Mail
- Frontenhausen
- Mengkofen
- Niederviehbach
- Loiching
- Wallersdorf
- Pilsting
Die Zuständigkeit der wirtschaftlichen Jugendhilfe richtet sich nach den Anfangsbuchstaben der Familiennamen der Kinder:
Stefanie Denk: | Pflegekinder A - D, Tel. 343, Mail |
Frau Renner: | Pflegekinder E - M, Tel. 433, Mail |
Lisa Aichner: | Pflegekinder O - Si, Tel. 482, Mail |
Stefanie Denk: | Pflegekinder Sj - Z, Tel. 343, Mail |
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Anschrift
Landratsamt Dingolfing-Landau
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag
08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Montag, Dienstag, Donnerstag
13.30 Uhr bis 16.00 Uhr
Vorsprachen in der Ausländerbehörde nur nach vorheriger Terminvereinbarung!