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Verwaltung

Hilfen zur Erziehung, Eingliederungshilfe bei seelischer Behinderung

Bei Erziehungsproblemen mit Ihren Kindern haben Sie als Erziehungsberechtigte einen Rechtsanspruch auf Hilfen zur Erziehung. Gleiches gilt, wenn Ihr Kind seelisch behindert oder von einer seelischen Behinderung bedroht ist. Diese Hilfen umfassen ambulante Hilfen (Fachkräfte, die Sie vor allem innerhalb der Familie unterstützen und therapeutische Angebote), teilstationäre Hilfen (z.B. heilpädagogische Tagesstätten) und stationäre Hilfen (Heimunterbringung und Pflegestellenunterbringung). Für die Hilfegewährung im Falle einer (drohenden) seelischen Behinderung ist ein fachärztliches Attest vorzulegen.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Allgemeinen Sozialdienstes

  • beraten Eltern oder Alleinerziehende und deren minderjährige Kinder sowie junge Erwachsene,
  • klären gemeinsam mit den Betroffenen den Hilfebedarf,
  • übernehmen die Einleitung und Vermittlung von Hilfen und steuern die Hilfeplanung,
  • sind Teilnehmer der Hilfeplanung bei Hilfen außerhalb des Elternhauses.

Neben dem Jugendamt bietet auch die Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und Eltern in Dingolfing kostenlos eine Erziehungsberatung an und unterstützt bei Erziehungsfragen und Problemen innerhalb der Familie.

Die Mitarbeiterinnen der wirtschaftlichen Jugendhilfe kümmern sich um die Kostenübernahmen für die Hilfen zur Erziehung und Eingliederungshilfen. Die leiblichen Eltern haben, sofern sie finanziell leistungsfähig sind, zu den Kosten der stationären Hilfen und teilstationären Hilfen einen Kostenbeitrag zu leisten.

Ansprechpartner:

Links

Anschrift

Landratsamt Dingolfing-Landau

Obere Stadt 1
84130 Dingolfing
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Telefon: 08731/87-0
Fax: 08731/87-100

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag
08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Montag, Dienstag, Donnerstag
13.30 Uhr bis 16.00 Uhr
Vorsprachen in der Ausländerbehörde nur nach vorheriger Terminvereinbarung!