Gewalt gegen Kinder, Misshandlung, Missbrauch
Gewalt gegen Kinder oder Jugendliche kommt in unterschiedlichen Formen vor:
- Körperliche Misshandlung
- seelische Misshandlung
- sexueller Missbrauch
- Vernachlässigung von Kindern
Gewalt gegen Kinder ist eine besonders schwere Form der Verletzung des Kindeswohls.
Der Schutz von Kindern ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die jeden Bürger in die Pflicht nimmt. Die Jugendämter nehmen das staatliche Wächteramt und den damit verbundenen Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung war. Werden dem Jugendamt gewichtige Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung bekannt, ist es verpflichtet, diesen Hinweisen umgehend nachzugehen. Wenn sich im konkreten Fall herausstellt, dass eine Kindeswohlgefährdung vorliegt, muss das Jugendamt zunächst prüfen, ob und welche Hilfen in Frage kommen und ob die Eltern in der Lage und bereit sind, diese Hilfen auch anzunehmen. Wird das Hilfeangebot von den Eltern nicht angenommen oder wäre die Hilfe nicht ausreichend, um die Gefährdung für das Kind abzuwenden, muss das Jugendamt das Familiengericht einschalten und das Kind ggf. in Obhut nehmen.
Um den Kinderschutz zu optimieren und durch frühzeitige Hilfeangebote eine Kindeswohlgefährdung erst gar nicht entstehen zu lassen, fördert der Freistaat Bayern die Einrichtung von Koordinierenden Kinderschutzstellen bei den Jugendämtern. Die koordinierende Kinderschutzstelle des Landkreises wird voraussichtlich 2010 geschaffen werden.
Weitere Infos: Koordinierende Kinderschutzstelle (KoKi)
Bemerkungen
Ansprechpartner:
Zuständig sind die Diplom-SozialpädagogenInnen des Allgemeinen Sozialen Dienstes.
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Landratsamt Dingolfing-Landau
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Montag, Dienstag, Donnerstag
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