Gewalt gegen Frauen (Hilfetelefon)
365 Tage im Jahr rund um die Uhr erreichbar: Das Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen bietet Betroffenen erstmals die Möglichkeit, sich zu jeder Zeit anonym, kompetent und sicher beraten zu lassen. Ob Gewalt in Ehe und Partnerschaft, sexuelle Übergriffe und Vergewaltigung sowie Stalking, Zwangsprostitution oder Genitalverstümmelung – Beraterinnen stehen hilfesuchenden Frauen zu allen Formen der Gewalt vertraulich zur Seite und leiten sie auf Wunsch an die passende Unterstützungseinrichtung vor Ort weiter. Der Anruf und die Beratung sind kostenlos. Darüber hinaus können sich gewaltbetroffene Frauen und unterstützende Personen auf der Website www.hilfetelefon.de auch über die Onlineberatung per E-Mail oder Chat an das Hilfetelefon wenden.
Auch Fachkräfte, die im Rahmen ihres beruflichen oder ehrenamtlichen Einsatzes mit Gewalt gegen Frauen konfrontiert werden, können sich jederzeit an das Hilfetelefon wenden. Darüber hinaus richtet sich das Angebot auch an alle anderen Menschen, die Frauen helfen wollen, die Opfer von Gewalt geworden sind. Das können z. B. Familienangehörige, Freundinnen und Freunde oder Bekannte sein.
Auch wenn die Betroffenen kein Deutsch sprechen oder sich nicht ausreichend verständigen können, erhalten diese beim Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen Unterstützung. Mithilfe von Dolmetscherinnen ist eine Beratung in vielen Sprachen möglich.
Hörgeschädigte und Gehörlose können über einen Relay-Dienst unkompliziert in Kontakt mit den Beraterinnen des Hilfetelefons treten - barrierefrei per Gebärden - oder Schriftsprachdolmetscher und kostenlos.
Lis
Landshuter Interventions- und Beratungsstelle
bei häuslicher und sexualisierter Gewalt
Gestütstr. 4a
84027 Landshut
Tel. 0871 / 4301148
Fax: 0871 / 2768599
Bemerkungen
Ansprechpartner:
Zuständig sind die Diplom-SozialpädagogenInnen des Allgemeinen Sozialen Dienstes.
Links
Anschrift
Landratsamt Dingolfing-Landau
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag
08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Montag, Dienstag, Donnerstag
13.30 Uhr bis 16.00 Uhr
Vorsprachen in der Ausländerbehörde nur nach vorheriger Terminvereinbarung!