Beurkundungen
Das Jugendamt nimmt Beurkundungen für folgende Bereiche vor:
- Vaterschaftsanerkennung
- Zustimmung der Mutter zur Vaterschaftsanerkennung
- Zustimmungen der gesetzlichen Vertreter von Vater oder Mutter, falls diese noch minderjährig sind
- gemeinsame elterliche Sorge
- Unterhaltsbeurkundungen
Wird ein Kind geboren, dessen Eltern nicht miteinander verheiratet sind, müssen die Vaterschaftsanerkennung und die Zustimmung der Mutter erfolgen. Erst danach kann eine gemeinsame Sorgeerklärung abgegeben werden.
Beurkundungen zu Ziff. 1 - 3 können sowohl beim Jugendamt als auch beim Standesamt oder bei Notaren erfolgen, Beurkundungen zu Ziff. 4 beim Jugendamt und bei Notaren und Beurkundungen zu Ziff. 5 beim Jugendamt oder Notar.
Für die Beurkundungen bitten wir um vorherige Terminvereinbarung.
Mitzubringen sind:
Gültige Ausweispapiere, evtl. Nachweis über akademische Grade, bei Unterhaltsbeurkundungen den letzten Unterhaltstitel (soweit bereits vorhanden) und schriftliche Aussage der Gegenseite, was genau beurkundet werden soll.
Die Beteiligten haben die Möglichkeit, das nächstgelegene Jugendamt zur Beurkundung aufzusuchen. Sie müssen sich nicht zu dem Jugendamt begeben, bei dem z. B. eine Unterhaltsbeistandschaft geführt wird.
Die Beurkundung beim Jugendamt erfolgt kostenlos.
Für Sie zuständig
Ansprechpartner | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Helene Eder Sachgruppenleitung | 08731/87-423 | 08731/87-720 | 106 | helene.eder@landkreis-dingolfing-landau.de |
Christina Neumeier Sachbearbeiterin | 08731/87-425 | 08731/87-720 | 104 | christina.neumeier@landkreis-dingolfing-landau.de |
Monika Gegenfurtner Sachbearbeiterin | 08731/87-484 | 08731/87-720 | 104 | monika.gegenfurtner@landkreis-dingolfing-landau.de |
Renate Gegenfurtner Sachbearbeiterin | 08731/87-335 | 08731/87-720 | 105 | renate.gegenfurtner@landkreis-dingolfing-landau.de |
Katharina Kapfer Sachbearbeiterin | 08731/87-395 | 08731/87-720 | 105 | katharina.kapfer@landkreis-dingolfing-landau.de |
Heidi Ruhstorfer Sachbearbeiterin | 08731/87-525 | 08731/87-720 | 105 | heidi.ruhstorfer@landkreis-dingolfing-landau.de |
Besonderheiten
+++ Online Terminvergabe +++
Bemerkungen
Bei der Beurkundung vor Geburt des Kindes richtet sich die Zuständigkeit nach den Anfangsbuchstaben des Familiennamens der Mutter.
Helene Eder | Sachgruppenleitung | |
Heidi Ruhstorfer | Sachbearbeiterin | A - D + I + J |
Monika Gegenfurtner | Sachbearbeiterin | E - G |
Katharina Kapfer | Sachbearbeiterin | H + R + S |
Renate Gegenfurtner | Sachbearbeiterin | K - Q |
Christina Neumeier | Sachbearbeiterin | T - Z |
Sonstiges
Anschrift
Landratsamt Dingolfing-Landau
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag
08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Montag, Dienstag, Donnerstag
13.30 Uhr bis 16.00 Uhr
Vorsprachen in der Ausländerbehörde nur nach vorheriger Terminvereinbarung!