Landratsamt Dingolfing-Landau Landratsamt Dingolfing-Landau
Verwaltung

Beistandschaften

 

Mütter oder Väter, die allein für ein minderjähriges Kind sorgen oder das alleinige Sorgerecht haben, können beim Jugendamt eine Beistandschaft beantragen.

Wir helfen dann bei der Feststellung der Vaterschaft, beim Geltendmachen von Unterhaltsansprüchen oder beim Einreichen von Anträgen bei Gericht. Als Beistand kann das Jugendamt das Kind vor dem Familiengericht vertreten.

Durch eine Beistandschaft wird das elterliche Sorgerecht für ihr Kind nicht eingeschränkt.

Wir beraten Sie auch, ohne dass eine Beistandschaft beantragt werden muss.

Weitere Infos:

Für Sie zuständig

AnsprechpartnerTelefonTelefaxZimmerE-Mail
Helene Eder
Sachgruppenleitung
08731/87-42308731/87-720106helene.eder@landkreis-dingolfing-landau.de
Christina Neumeier
Sachbearbeiterin
08731/87-42508731/87-720104christina.neumeier@landkreis-dingolfing-landau.de
Monika Gegenfurtner
Sachbearbeiterin
08731/87-48408731/87-720104monika.gegenfurtner@landkreis-dingolfing-landau.de
Renate Gegenfurtner
Sachbearbeiterin
08731/87-33508731/87-720105renate.gegenfurtner@landkreis-dingolfing-landau.de
Katharina Kapfer
Sachbearbeiterin
08731/87-39508731/87-720105katharina.kapfer@landkreis-dingolfing-landau.de
Heidi Ruhstorfer
Sachbearbeiterin
08731/87-52508731/87-720105heidi.ruhstorfer@landkreis-dingolfing-landau.de

Besonderheiten

+++ Online Terminvergabe +++

 

Bemerkungen

Die Zuständigkeit richtet sich nach den Anfangsbuchstaben des Familiennamen des Kindes:

 

Helene Eder Sachgruppenleitung 
Heidi RuhstorferSachbearbeiterinA - D + I + J
Monika GegenfurtnerSachbearbeiterin E - G
Katharina KapferSachbearbeiterinH + R + S
Renate GegenfurtnerSachbearbeiterinK - Q
Christina NeumeierSachbearbeiterinT - Z

Sonstiges

Anschrift

Landratsamt Dingolfing-Landau

Obere Stadt 1
84130 Dingolfing
Adresse in Google Maps anzeigen
Telefon: 08731/87-0
Fax: 08731/87-100

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag
08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Montag, Dienstag, Donnerstag
13.30 Uhr bis 16.00 Uhr
Vorsprachen in der Ausländerbehörde nur nach vorheriger Terminvereinbarung!