Zulassung gebrauchtes Fahrzeug, das bisher im Lkr DGF-LAN zugelassen war
Anschrift
Kfz-Zulassungsbehörde
Hauptstelle Dingolfing, Obere Stadt 1
84130 Dingolfing
Telefon: 08731/87-400
Fax: 08731/87-746
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag
07.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Montag, Dienstag und Donnerstag
13.30 Uhr bis 16.00 Uhr
Annahmeschluss in der Kfz-Zulassungsstelle: jeweils 15 Minuten vor Öffnungszeitende
Kfz-Zulassungsbehörde
Außenstelle Landau, Viehmarktstr. 3
94405 Landau a.d.Isar
Telefon: 09951/2922
Fax: 09951/2723
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag
07.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Montag, Dienstag und Donnerstag
13.30 Uhr bis 16.00 Uhr
Annahmeschluss in der Kfz-Zulassungsstelle: jeweils 15 Minuten vor Öffnungszeitende
Für Sie zuständig
Ansprechpartner | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Info-Telefon, KFZ SachbearbeiterIn | 08731/87-400 | 08731/87-746 | 01 | zulassungsstelle@landkreis-dingolfing-landau.de |
Notwendige Unterlagen
Zur Zulassung eines gebrauchten Fahrzeuges, das bisher im Landkreis Dingolfing-Landau zugelassen war, benötigen Sie folgende Unterlagen:
- den Personalausweis oder Reisepaß der künftigen Halterin bzw. des künftigen Halters
- bei Firmen einen Handelsregisterauszug
- Ihre 7-stellige Versicherungsbestätigungsnummer
- die Zulassungsbescheinigung Teil I oder den bisherigen Fahrzeug-Schein
- die Zulassungsbescheinigung Teil II oder den bisherigen Fahrzeug-Brief
- eine Vollmacht, wenn ein Beauftragter oder eine Beauftragte den Antrag stellt
- eine Einzugsermächtigung für die Kraftfahrzeugsteuer
- Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung
- bei Minderjährigen eine Einwilligung beider Elternteile
Entstehende Kosten
Die Gebühr beträgt 19,90 Euro.Normalerweise übernehmen Sie bei einer Wiederzulassung bzw. Ummeldung innerhalb des Landkreises automatisch das bisherige amtliche Kennzeichen des Fahrzeugs. Als Service bieten wir Ihnen jedoch an, die Erkennungsnummer auf Wunsch zu ändern. Die Gebühren für eine Umkennzeichnung betragen 27,40 Euro. Für Wunschnummerzuteilung bei Kfz-Zulassung sind 10,20 Euro, bei Vorabreservierung 12,80 Euro, zu erheben.