Zulassung International
Anschrift
Kfz-Zulassungsbehörde
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag
07.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Montag, Dienstag und Donnerstag
13.30 Uhr bis 16.00 Uhr
Annahmeschluss in der Kfz-Zulassungsstelle: jeweils 15 Minuten vor Öffnungszeitende
Kfz-Zulassungsbehörde
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Montag, Dienstag und Donnerstag
13.30 Uhr bis 16.00 Uhr
Annahmeschluss in der Kfz-Zulassungsstelle: jeweils 15 Minuten vor Öffnungszeitende
Für Sie zuständig
Ansprechpartner | Telefon | Telefax | Zimmer | |
---|---|---|---|---|
Info-Telefon, KFZ SachbearbeiterIn | 08731/87-400 | 08731/87-746 | 01 | zulassungsstelle@landkreis-dingolfing-landau.de |
Notwendige Unterlagen
Zur Zuteilung eines Ausfuhrkennzeichens zur Verbringung eines Fahrzeuges ins Ausland benötigen Sie folgende Unterlagen:
- den Personalausweis oder Reisepass der künftigen Halterin bzw. des künftigen Halters
- eine gelbe Versicherungsbestätigungskarte für Ausfuhrkennzeichen
- die Zulassungsbescheinigungen Teil II und Teil I oder den bisherigen Fahrzeug-Brief (ggf. mit Abmeldebescheinigung)
- das/die Kennzeichenschild(er) (sofern das Fahrzeug zugelassen ist)
- Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung
- eine Vollmacht
(Vollacht, SEPA-Kombimandat, Steuerbefreiung),
wenn ein Beauftragter oder eine Beauftragte den Antrag stellt - bei Firmen einen Handelsregisterauszug
Entstehende Kosten
Die Gebühr beträgt 34,20 Euro, dazu kommt ggf. noch die Gebühr für die Löschung.
Zur Zuteilung eines Ausfuhrkennzeichens muß das Fahrzeug bei der Zulassungsstelle vorgeführt werden. Bitte stellen Sie schon vorher fest, wo am Fahrzeug die Fahrgestellnummer eingeschlagen ist und säubern Sie diesen Bereich.