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Verwaltung

Wechselkennzeichen

Wechselkennzeichen
Einführung ab 01.07.2012.

Wechselkennzeichen 

Ab 01.07.2012 kann ein Wechselkennzeichen für zwei Fahrzeuge zugeteilt werden, es darf jedoch zur gleichen Zeit an nur einem von diesen Fahrzeugen geführt werden.

Bei Erstzuteilung müssen zwei Fahrzeuge zugelassen werden.

Das Wechselkennzeichen wird in einer zweiteiligen Ausführung der Kennzeichenschilder realisiert (s.o.).

Es besteht aus dem für beide Fahrzeuge gleichen gemeinsamen Kennzeichenteil und dem die letzte Ziffer der Erkennungsnummer des Fahrzeuges tragenden fahrzeugbezogenen Teil.

Der fahrzeugbezogene Teil ist ständig am betreffenden Fahrzeug anzubringen. Auf diesem Teil ist unter der Ziffer auch die Beschriftung des gemeinsamen Teils aufgeführt, sodass das vollständige Kennzeichen des Fahrzeuges ersichtlich ist.

Der gemeinsame Kennzeichenteil ist an dem Fahrzeug anzubringen, das im öffentlichen

Straßenverkehr betrieben oder abgestellt wird.

Wechselkennzeichen dürfen nicht als Saisonkennzeichen, rote Kennzeichen, Kurzzeitkennzeichen oder Ausfuhrkennzeichen ausgefertigt werden.

Sie dürfen ebenso nicht als grüne Kennzeichen ausgeführt werden.

Voraussetzung für die Zuteilung eines Wechselkennzeichens ist, dass die Fahrzeuge zu der gleichen Fahrzeugklasse gehören und die Abmessungen der Kennzeichenschilder für beide Fahrzeuge identisch sind.

Das Wechselkennzeichen gibt es ausschließlich für Fahrzeuge der

  • Klasse M 1 (PKW) -Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung mit höchstens 8 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz (darunter fallen auch Wohnmobile mit der Zusatzkennung SA)
  • der Klasse L (Krafträder, vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge und vierrädrige Kraftfahrzeuge – Quads),
  • der Klasse O 1 (Anhänger bis 750 Kilogramm zGG).

Die Kombination von unterschiedlichen Klassen ist nicht möglich.

Bei Wechselkennzeichen gelten beide registrierte Fahrzeuge als zugelassen, auch wenn jeweils nur ein Fahrzeug bewegt wird.

Deshalb werden auch beide Fahrzeuge voll versteuert und nach derzeitigem Stand auch voll versichert.

Anschrift

Kfz-Zulassungsbehörde

Hauptstelle Dingolfing, Obere Stadt 1
84130 Dingolfing
Adresse in Google Maps anzeigen
Telefon: 08731/87-400
Fax: 08731/87-746

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag
07.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Montag, Dienstag und Donnerstag
13.30 Uhr bis 16.00 Uhr
Annahmeschluss in der Kfz-Zulassungsstelle: jeweils 15 Minuten vor Öffnungszeitende

Kfz-Zulassungsbehörde

Außenstelle Landau, Viehmarktstr. 3
94405 Landau a.d.Isar
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Telefon: 09951/2922
Fax: 09951/2723

Öffnungszeiten

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Montag, Dienstag und Donnerstag
13.30 Uhr bis 16.00 Uhr
Annahmeschluss in der Kfz-Zulassungsstelle: jeweils 15 Minuten vor Öffnungszeitende

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Peter Fuchs
Sachbearbeiter
08731/87-47208731/87-74601peter.fuchs@landkreis-dingolfing-landau.de