Zulassung stillgelegtes Fahrzeug, das zuletzt außerhalb des Lkr DGF-LAN zugelassen war
Für Sie zuständig
Ansprechpartner | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Info-Telefon, KFZ SachbearbeiterIn | 08731/87-400 | 08731/87-746 | 01 | zulassungsstelle@landkreis-dingolfing-landau.de |
Notwendige Unterlagen
Zur Zulassung eines stillgelegten Fahrzeuges, das zuletzt außerhalb des Landkreises Dingolfing-Landau zugelassen war, benötigen Sie folgende Unterlagen:
- den Personalausweis oder Reisepaß der künftigen Halterin bzw. des künftigen Halters
- bei Firmen einen Handelsregisterauszug
- Ihre 7-stellige Versicherungbestätigungsnummer
- die Zulassungsbescheinigung Teil II oder den bisherigen Fahrzeug-Brief
- die Zulassungsbescheinigung Teil I
- eine Vollmacht, wenn ein Beauftragter oder eine Beauftragte den Antrag stellt
- eine Einzugsermächtigung für die Kraftfahrzeugsteuer
- Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung
- bei Minderjährigen eine Einwilligung beider Elternteile
Entstehende Kosten
Die Gebühr beträgt 30,20 Euro.Für Wunschnummerzuteilung bei Kfz-Zulassung sind 10,20 Euro, bei Vorabreservierung 12,80 Euro zu erheben.
Die Gebühren bei der Umschreibung eines nicht getypten Fahrzeuges betragen davon abweichend zusätzlich 15,30 Euro. Sie erkennen ein nicht getyptes Fahrzeug daran, dass bei der Schlüsselnummer unter Ziffer 3 des Fahrzeugbriefes mindestens die letzten drei Stellen ausgenullt sind.
Anschrift
Kfz-Zulassungsbehörde
Außenstelle Landau, Viehmarktstr. 3
94405 Landau a.d.Isar
Telefon: 09951/2922
Fax: 09951/2723
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag
07.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Montag, Dienstag und Donnerstag
13.30 Uhr bis 16.00 Uhr
Annahmeschluss in der Kfz-Zulassungsstelle: jeweils 15 Minuten vor Öffnungszeitende
Kfz-Zulassungsbehörde
Hauptstelle Dingolfing, Obere Stadt 1
84130 Dingolfing
Telefon: 08731/87-400
Fax: 08731/87-746
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag
07.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Montag, Dienstag und Donnerstag
13.30 Uhr bis 16.00 Uhr
Annahmeschluss in der Kfz-Zulassungsstelle: jeweils 15 Minuten vor Öffnungszeitende