Zulassung gelöschtes Fahrzeug
Für Sie zuständig
Ansprechpartner | Telefon | Telefax | Zimmer | |
---|---|---|---|---|
Info-Telefon, KFZ SachbearbeiterIn | 08731/87-400 | 08731/87-746 | 01 | zulassungsstelle@landkreis-dingolfing-landau.de |
Notwendige Unterlagen
Zur Zulassung eines gelöschten Fahrzeuges benötigen Sie folgende Unterlagen:
- den Personalausweis oder Reisepaß der künftigen Halterin bzw. des künftigen Halters
- bei Firmen einen Handelsregisterauszug
- die Zulassungsbescheinigungen Teil I und Teil II oder den bisherigen Fahrzeug-Brief, ist dieser nicht vorhanden, ist ein Kaufvertrag vorzulegen
- TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO
- eine Vollmacht, wenn ein Beauftragter oder eine Beauftragte den Antrag stellt
- eine Einzugsermächtigung für die Kraftfahrzeugsteuer
- bei Minderjährigen eine Einwilligung beider Elternteile
- Ihre 7-stellige Versicherungsbestätigungsnummer
Entstehende Kosten
Die Gebühr beträgt 43,60 Euro.
Für Wunschnummerzuteilung bei Kfz-Zulassung sind 10,20 Euro, bei Vorabreservierung 12,80 Euro zu erheben.
Die Gebühren bei einem nicht getypten Fahrzeug betragen davon abweichend zusätzlich 15,30 Euro. Sie erkennen ein nicht getyptes Fahrzeug daran, daß bei der Schlüsselnummer unter Ziffer 3 des Fahrzeug-Briefes bzw. des TüV-Gutachtens mindestens die letzten drei Stellen ausgenullt sind.
Anschrift
Kfz-Zulassungsbehörde
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag
07.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Montag, Dienstag und Donnerstag
13.30 Uhr bis 16.00 Uhr
Annahmeschluss in der Kfz-Zulassungsstelle: jeweils 15 Minuten vor Öffnungszeitende
Kfz-Zulassungsbehörde
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag
07.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Montag, Dienstag und Donnerstag
13.30 Uhr bis 16.00 Uhr
Annahmeschluss in der Kfz-Zulassungsstelle: jeweils 15 Minuten vor Öffnungszeitende