Fahrgastbeförderung - Taxi, Mietwagen, gebündelter Bedarfsverkehr, Krankenwagen
Notwendige Unterlagen
- Antrag auf Erteilung (siehe Formulare/Download), diesen bei der Wohnsitzgemeinde abstempeln lassen
- Erweitertes Führungszeugnis der Belegart 0E (bei der Wohnsitzgemeinde zu beantragen), wird unmittelbar an die Fahrerlaubnisbehörde gesandt
- Gültigen Personalausweis, Reisepass oder Elektronischer Aufenthaltstitel
- Gültiger Führerschein
- Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung nach dem amtlichen Muster der Anlage 5 zur Fahrerlaubnis-Verordnung
- Ärztliches bzw. augenärztliches Zeugnis oder Gutachten nach Anlage 6 der Fahrerlaubnis-Verordnung
- Zusätzlich bei Ersterteilung und ab dem 60. Lebensjahr
Leistungsgutachten (Arbeits- oder Betriebsmediziner oder durch eine amtlich anerkannte Begutachtungsstelle für Fahreignung)
Zusätzlich:
Bei Taxi/Mietwagen/gebündeltem Bedarfsverkehr: Nachweis über die erforderlichen Ortskenntnisse (§48 Abs. 4 Nr. 7 FeV) wird nachgereicht
Bei Krankenkraftwagen: Nachweis über die Teilnahme an einer Ausbildung in Erster Hilfe nach §19 FeV
Kosten
Ersterteilung: 38,80 Euro
Erteilung nach Ablauf der Gültigkeit: 38,80 Euro
Verlängerung: 32,90 Euro
Für Sie zuständig
Ansprechpartner | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Kiermeier Fachbereichsleiterin | 08731/87-474 | 08731/87-746 | 04 | fuehrerscheinstelle@landkreis-dingolfing-landau.de |
Detterbeck Sachbearbeiterin | 08731/87-475 | 08731/87-746 | 03 | fuehrerscheinstelle@landkreis-dingolfing-landau.de |
Formulare
Anschrift
Landratsamt Dingolfing-Landau
Öffnungszeiten
Kfz-Zulassungsstelle
Montag bis Freitag von 07.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Montag, Dienstag und Donnerstag von 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr
Annahmeschluss in der Kfz-Zulassungsstelle: jeweils 15 Minuten vor Öffnungszeitende
Verkehrswesen und Führerscheinstelle
Montag bis Freitag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Montag, Dienstag, Donnerstag von 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr