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Wichtige Hinweise zum Führerschein-Umtausch

10.12.2024

Wichtige Hinweise zum Führerschein-Umtausch 

Führerschein-Inhaber ab Geburtsjahrgang 1953 müssen ihren Papier-Führerschein (egal ob grau oder rosa) bis spätestens 19. Januar 2025 umtauschen 

Dingolfing-Landau. Das Landratsamt weist alle Führerschein-Inhaber ab Geburtsjahrgang 1953, die noch im Besitz eines grauen oder rosa Papierführerscheins sind, darauf hin, dass diese im Rahmen des vom Gesetzgeber vorgesehenen Pflichtumtausches bis spätestens 19. Januar 2025 umzutauschen sind. 

Für den Umtausch ist die Führerscheinstelle im Landratsamt Dingolfing-Landau, Obere Stadt 1, zu folgenden Zeiten geöffnet: 

Montag bis Freitag von 8 Uhr bis 11.45 Uhr
Montag, Dienstag, Donnerstag von 13.30 Uhr bis 15.45 Uhr 

Um Wartezeiten zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen über die Homepage des Landratsamtes (www.landkreis-dingolfing-landau.de) in der Rubrik „Kfz- und Führerscheinstelle“ einen Termin zu vereinbaren. 

Für den Umtausch werden benötigt:

  • der bisherige Führerschein im Original
  • ein aktuelles biometrisches Lichtbild im Format 35 mm x 45 mm
  • ein gültiges Ausweisdokument
  • sog. „Karteikartenabschrift“, wenn der Führerschein von einer anderen Behörde ausgestellt wurde. Diese „Karteikartenabschrift“ kann bei der Behörde angefordert werden, die sie ausgestellt hat.

Den Antrag für den Umtausch kann man im Landratsamt vor Ort ausfüllen oder bequem zuhause. Der Antrag zum Downloaden und Ausdrucken ist auf der Homepage des Landratsamtes,  www.landkreis-dingolfing-landau.de zu finden in der Rubrik „Verwaltung“ – „Kfz- und Führerscheinstelle“ – „Führerscheinstelle“ – „Antrag Umstellung in einen Scheckkartenführerschein“. Die Kosten belaufen sich aktuell auf 30,30 Euro.

Keine Eile besteht auch für Führerscheininhaber, die schon einen Scheckkartenführerschein haben. Scheckkartenführerscheine, die zwischen dem 01.01.1999 und dem 18.01.2013 ausgestellt wurden, müssen zwar ebenfalls umgetauscht werden. Hier ist allerdings das Ausstellungsdatum des Scheckkartenführerscheins maßgebend. Die ersten, die hier umtauschen müssen, sind die Scheckkarteninhaber, deren Führerscheine von 1999 bis 2001 ausgestellt wurden: bis 19.01.2026. 

Auch Führerscheininhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen die Führerscheine, egal ob Papierführerschein oder Scheckkartenführerschein (Ausstellung vor dem 19.01.2013), erst bis 19.01.2033 umtauschen. 

Bei Rückfragen kann man sich an die Führerschein-Hotline wenden (Telefon 08731 87-300).

Kategorien: Pressemitteilung