Landratsamt Dingolfing-Landau Landratsamt Dingolfing-Landau
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Kiesabbau Mossandl GmbH & Co KG

42-641/4/2/4-A 355 

Herstellung eines Grundwasserbaggersees auf den Grundstücken Fl.Nr. 2770 und 2771, Gem. Mamming, durch die Karl Mossandl GmbH & Co 

 

Öffentliche Bekanntmachung

Der vom Landratsamt Dingolfing-Landau in o.g. Genehmigungsverfahren erlassene Bescheid vom 20.02.2023, Az. 42-641/4/2/4-A 355, wird hiermit gem. § 27 des Gesetztes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) öffentlich bekanntgemacht. Die öffentliche Bekanntmachung beinhaltet den verfügenden Teil und die Rechtsbehelfsbelehrung.

 

Der verfügende Teil bestimmt:

„Gegenstand der Planfeststellung

Gegenstand der Planfeststellung ist die Herstellung eines Grundwasserbaggersees auf den Grundstücken Fl.Nr. 2770 und 2771, Gem. Mamming, durch die Karl Mossandl GmbH & Co, nach dem vom Planungsbüro Inge Haberl gefertigten Plan vom 21.02.2022.“ 

Die Planfeststellung ist mit Genehmigungsinhalts- und Nebenbestimmungen verbunden. 

Einwendungen gegen das Vorhaben wurden im Rahmen der Auslegung bzw. innerhalb der Einwendungsfrist nicht erhoben.

 

In der Kostenentscheidung wurde bestimmt:

„Die Karl Mossandl GmbH & Co hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.“

 

Folgende Rechtsbehelfsbelehrung ist der Entscheidung beigefügt: 

„Rechtsbehelfsbelehrung

 

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage erhoben werden bei dem

 

Bayerischen Verwaltungsgericht Regensburg in 93047 Regensburg

Postfachanschrift: Postfach 11 01 65, 93014 Regensburg

Hausanschrift: Haidplatz 1, 93047 Regensburg.

 

Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung:

Die Einlegung des Rechtsbehelfs ist schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen Form möglich.

Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen! Nähere Informationen zur elektronischen Einlegung von Rechtsbehelfen entnehmen Sie bitte der Internetpräsenz der Bayerischen Verwaltungsgerichtsbarkeit (www.vgh.bayern.de).

Ab 01.01.2022 muss der in § 55d VWGO genannte Personenkreis Klagen grundsätzlich elektronisch einreichen.

Kraft Bundesrechts wird in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten infolge der Klageerhebung eine Verfahrensgebühr fällig.“ 

Eine Ausfertigung des Genehmigungsbescheides (einschließlich der Begründung) liegt in der Zeit 13.03.2023 bis 27.03.2023 bei der Gemeinde Mamming aus und ist auf der Internetseite der Gemeinde sowie auf der Internetseite des Landratsamtes Dingolfing-Landau unter folgendem Link https://www.landkreis-dingolfing-landau.de/buergerservice/veroeffentlichungen/oeffentliche-bekanntmachungen/  einsehbar. 

Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid gegenüber den übrigen Betroffenen als zugestellt. Nach der öffentlichen Bekanntmachung kann der Planfeststellungsbeschluss bis zum Ablauf der Rechtsbehelfsfrist von den Betroffenen schriftlich angefordert werden.

 

Dingolfing, den 24.02.2023
gez.
Fischer
Regierungsdirektorin