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BMW WERK 02.10

Az.: 42-170/3/2-16.64

 

Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG);
BMW WERK 02.10

Antrag der BMW AG, Postfach 1120, 84122 Dingolfing, auf Erteilung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Anlage zur Oberflächenbehandlung nach Ziffer 5.1.1.2 der 4. BImSchV sowie einer KTL-Anlage nach Ziffer 3.10.1 (G / E) der 4. BImSchV mit einem Volumen der Wirkbäder von mehr als 30 Kubikmeter im Gebäude 88.3, Werk 2.1, FlNr. 1683, Gmk. Dingolfing 

Öffentliche Bekanntmachung 

 

Die BMW AG, Postfach 1120, 84122 Dingolfing, beantragte unter Vorlage von Plänen und Erläuterungen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung gem. § 4 BImSchG zur Neuerrichtung und zum Betrieb einer Anlage zur Oberflächenbehandlung (Ziffer 5.1.1.2 der 4. BImSchV) verbunden mit einer neuen KTL-Anlage (Ziffer 3.10.1(G/E) der 4. BImSchV) mit einem Wirkbadvolumen von mehr als 30 Kubikmeter im Werk 02.10 auf dem Grundstück FlNr. 1603 der Gemarkung Dingolfing. 

Zur weiteren Verbesserung der Qualität und aufgrund der Einführung einer neuen Oberflächenbehandlungstechnik soll im Werk 02.10 eine kathodische Tauchlackierung errichtet werden. Dieser Anlage ist eine chemische Oberflächenbehandlungsanlage prozessbedingt vorgeschaltet. Das Wirkbadvolumen der Anlage zur Behandlung von Metall- und Kunststoffoberflächen liegt über 30 m³. 

Neben der Genehmigung gem. § 4 BImSchG beantragte die BMW AG gem. § 8a BImSchG die Zulassung des vorzeitigen Beginns für folgende Maßnahmen:

  • die vorbereitenden Maßnahmen zur Errichtung der Baustelle,
  • Aufstellen von Baustellen – und Umkleidecontainern,
  • Anpassungen der Anlagentechnik für die technische Gebäudeausrüstung,
  • Montage der Stahlbühnen,
  • Aufbau der Anlagentechnik,
  • Aufbau der Regelungs- und Steuerungstechnik,
  • Aufstellen der Tauch-und Spülbecken sowie der Gegenbehälter,
  • Befüllung der Bäder und der Behandlungsbecken und
  • den Probebetrieb der geänderten Anlage 

Der Probebetrieb der Anlage ist ab 01.03.2024 geplant, der Regelbetrieb der Anlage bzw. die Inbetriebnahme ist ab dem 01.07.2024 vorgesehen. 

Durch die Errichtung und den Betrieb der Oberflächenbehandlungsanlage und der neuen KTL- Anlage mit einem Wirkbadvolumen von über 30 Kubikmeter werden die Schwellenwerte der Ziffern 5.1.1.2 (V) und 3.10.1 (G/E) der 4. BImSchV überschritten. Die Maßnahmen sind somit genehmigungspflichtig nach § 4 Abs. 1 BImSchG, § 1 Abs. 1 Satz 1 der 4. BImSchV i. V. m. Nrn. 5.1.1.2, 3.10.1 des Anhangs 1 zur 4. BImSchV. Überdies stellt die Anlage nach § 3 der 4. BImSchV i. V. m. Art. 10 der Richtlinie 2010/75/EU eine Anlage nach der Industrieemissions-Richtlinie dar. 

Genehmigungsbehörde ist das Landratsamt Dingolfing-Landau.

Das Vorhaben wird hiermit öffentlich bekanntgemacht (§ 10 Abs. 3 BImSchG, § 8 Abs.1 und § 9 Abs. 1 der 9. BImSchV). 

1.
Der Antrag auf Erteilung der Genehmigung und die Unterlagen, aus denen sich Art und Umfang des Vorhabens ergeben, liegen in der Zeit

von Montag, den 17.07.2023,
bis einschließlich Mittwoch, den 16.08.2023,

im Landratsamt Dingolfing-Landau, Zimmer-Nr. 226,
Obere Stadt 1, 84130 Dingolfing,

während der allgemeinen Dienststunden von Montag bis Freitag zur Einsichtnahme aus.

Zudem können die Unterlagen ab Beginn der Auslegungsfrist im Internet auf der Homepage des Landratsamtes Dingolfing-Landau unter https://www.landkreis-dingolfing-landau.de/buergerservice/veroeffentlichungen/oeffentliche-bekanntmachungen/  

eingesehen werden. 

2.
Von Montag, den 17.07.2023 (Beginn der Auslegung), bis einschließlich Montag, den 18.09.2023, können Einwendungen gegen das Vorhaben beim Landratsamt Dingolfing-Landau schriftlich oder elektronisch (info@landkreis-dingolfing-landau.de) erhoben werden. Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen mit Wirkung für das Genehmigungsverfahren ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.

3.
Erhobene Einwendungen werden der BMW AG bekanntgegeben. Der Einwendungsführer/die Einwendungsführerin kann verlangen, dass Name und Anschrift vor der Bekanntgabe der Einwendungen unkenntlich gemacht werden, wenn diese Angaben zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind.

4.
Die Erörterung etwaiger Einwendungen erfolgt 

am Montag, den 25.09.2023, im Landratsamt Dingolfing-Landau.

Der Erörterungstermin wird auf Grund einer Ermessensentscheidung des Landratsamtes Dingolfing-Landau nach § 10 Abs. 6 BImSchG durchgeführt.

Die formgerecht erhobenen Einwendungen werden auch bei Ausbleiben des Antragstellers oder von Personen, die Einwendungen erhoben haben, erörtert.

Die Entscheidung, ob ein Erörterungstermin durchgeführt wird, wird nach Ablauf der Einwendungsfrist gesondert bekannt gemacht. Ein Erörterungstermin findet nicht statt, wenn gegen das Vorhaben keine Einwendungen erhoben oder erhobene Einwendungen zurückgenommen worden sind. 

5.
Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden. 

6.
Für das Vorhaben wurden folgende entscheidungserhebliche Berichte und folgende Empfehlungen vorgelegt:

  • Nichttechnische Zusammenfassung des Antrages nach der IE-Richtlinie
  • Best verfügbare Technik für Oberflächenbehandlung unter Verwendung von organischen Lösemitteln (Durchführungsbeschluss (EU) 2020/2009 der Kommission vom 22.06.2020 über Schlussfolgerungen zu den besten verfügbaren Techniken gemäß der Richtlinie 2010/75/EU)
  • Angaben zur allgemeinen Vorprüfung nach dem UVPG 

Dingolfing, 11.07.2023
gez.
Dollinger
Regierungsrätin

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