Wiederzulassung auf bisherige(n) FahrzeughalterIn
Anschrift
Kfz-Zulassungsbehörde
Hauptstelle Dingolfing, Obere Stadt 1
84130 Dingolfing
Telefon: 08731/87-400
Fax: 08731/87-746
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag
07.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Montag, Dienstag und Donnerstag
13.30 Uhr bis 16.00 Uhr
Annahmeschluss in der Kfz-Zulassungsstelle: jeweils 15 Minuten vor Öffnungszeitende
Kfz-Zulassungsbehörde
Außenstelle Landau, Viehmarktstr. 3
94405 Landau a.d.Isar
Telefon: 09951/2922
Fax: 09951/2723
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag
07.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Montag, Dienstag und Donnerstag
13.30 Uhr bis 16.00 Uhr
Annahmeschluss in der Kfz-Zulassungsstelle: jeweils 15 Minuten vor Öffnungszeitende
Für Sie zuständig
Ansprechpartner | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Info-Telefon, KFZ SachbearbeiterIn | 08731/87-400 | 08731/87-746 | 01 | zulassungsstelle@landkreis-dingolfing-landau.de |
Notwendige Unterlagen
Zur Wiederzulassung auf den bisherigen Fahrzeughalter bzw. die bisherige Fahrzeughalterin benötigen Sie folgende Unterlagen:
- den Personalausweis oder Reisepaß der künftigen Halterin bzw. des künftigen Halters
- bei Firmen einen Handelsregisterauszug
- Ihre 7-stellige Versicherungsbestätigungsnummer
- die Zulassungsbescheinigung Teil II oder den bisherigen Fahrzeug-Brief
- die Zulassungsbescheinigung Teil I oder eine Bescheinigung über die Stillegung
- eine Vollmacht, wenn ein Beauftragter oder eine Beauftragte den Antrag stellt
- eine Einzugsermächtigung für die Kraftfahrzeugsteuer
- das/die Kennzeichenschild(er)
- Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung
Entstehende Kosten
Die Gebühr beträgt 23,00 Euro.Bei Umtausch von bisherigen Fahrzeugpapieren (Fahrzeug-Brief, Fahrzeug-Schein) auf neue EU-Papiere entsteht eine zusätzliche Gebühr von 13,80 Euro.