Fahrgastbeförderung - z.B. Taxi, Mietwagen, gebündelter Bedarfsverkehr, Krankenwagen
Notwendige Unterlagen
Voraussetzungen:
Vorbesitz der Klasse B:
seit mindestens 2 Jahren
(bei Krankenkraftwagen seit mindestens 1 Jahr)
Mindestalter:
Vollendung des 21. Lebensjahres
(bei Beschränkung auf Krankenkraftwagen: Vollendung des 19. Lebensjahr)
- Antrag auf Erteilung bzw. Verlängerung (siehe Formulare/Download),
diesen bei der Wohnsitzgemeinde abstempeln lassen - Erweitertes Führungszeugnis der Belegart OE (bei der Wohnsitzgemeinde zu beantragen),
dieses wird dann unmittelbar an die Fahrerlaubnisbehörde gesandt
Bitte fügen Sie dem Antrag bei:
- Gültigen Personalausweis, Reisepass oder Elektronischer Aufenthaltstitel (bitte Kopie beilegen)
- Gültiger deutscher Kartenführerschein (bitte Kopie beilegen)
(falls noch nicht vorhanden, muss ein Umtausch/Umschreibung rechtzeitig beantragt werden) - Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung
nach dem amtlichen Muster der Anlage 5 zur Fahrerlaubnis-Verordnung
- bei Antragstellung nicht älter als 1 Jahr - Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens bzw. augenärztliches Zeugnis oder Gutachten nach Anlage 6 der Fahrerlaubnis-Verordnung
- bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre
Zusätzlich ist erforderlich
- bei Ersterteilung und ab dem 60. Lebensjahr:
Leistungsgutachten (Arbeits- oder Betriebsmediziner oder durch eine amtlich anerkannte Begutachtungsstelle für Fahreignung)
- bei Antragstellung nicht älter als 1 Jahr - bei Erteilung eines Fahrgastscheins für Taxi / Mietwagen / gebündeltem Bedarfsverkehr:
Fachkundenachweis (ist seit dem 02.08.2021 anstatt einer Ortskundeprüfung vorzulegen):
Bis das Ablegen dieses Fachkundenachweises möglich ist, wird die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung daher übergangsweise ggf. nur mit einer auflösenden Bedingung erteilt.Diese auflösende Bedingung beinhaltet die Verpflichtung, dass der Fachkundenachweis, sobald dieser dann abgelegt werden kann, innerhalb einer festgelegten Frist nachgereicht muss, da die unter dieser Bedingung erteilte Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung ansonsten erlöschen würde.
- bei Krankenkraftwagen:
Nachweis über die Teilnahme an einer Ausbildung in Erster Hilfe nach §19 FeV
Bitte schicken Sie den Antrag dann mit den erforderlichen Unterlagen baldmöglichst an uns zurück:
Landratsamt Dingolfing-Landau
Führerscheinstelle
Frau Schneider
Obere Stadt 1
84130 Dingolfing
Die Bearbeitungszeit beträgt ca. 2 – 4 Wochen (nach Eingang aller Unterlagen).
Für weitere Fragen ist die Sachbearbeiterin, Frau Schneider, von Montag bis Donnerstag vormittags unter der
Tel. 08731 87-493
oder per E-Mail: fuehrerscheinstelle@landkreis-dingolfing-landau.de erreichbar.
Kosten
Antragsgebühr:
38,80 Euro bei Ersterteilung/ Erteilung nach Ablauf der Gültigkeit
32,90 Euro bei Verlängerung (bei Eintrag im bisherigen Schein)
Für die geplante Fachkundeprüfung: Ablauf und Gebühr sind derzeit noch nicht bekannt
Sie erhalten von uns eine Kostenrechnung, die Sie dann innerhalb der genannten Frist überweisen.
Anschrift
Landratsamt Dingolfing-Landau
Öffnungszeiten
Kfz-Zulassungsstelle
Montag bis Freitag von 07.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Montag, Dienstag und Donnerstag von 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr
Führerscheinstelle und Verkehrswesen
Montag bis Freitag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Montag, Dienstag und Donnerstag von 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr
Annahmeschluss in der Kfz-Zulassungsstelle und in der Führerscheinstelle: jeweils 15 Minuten vor Ende der Öffnungszeiten
Für Sie zuständig
Ansprechpartner | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Schneider Sachbearbeiterin | 08731/87-493 | 08731/87-746 | 04 | fuehrerscheinstelle@landkreis-dingolfing-landau.de |