Vorzeitige Führerscheinerteilung
Beschreibung:
Nach den gesetzlichen Vorgaben beträgt das Mindestalter für die Erteilung der Fahrerlaubnis der Klasse B 18 Jahre, für die Klasse L 16 Jahre. Von den Mindestaltersvorschriften kann die Verwaltungsbehörde auf Antrag Ausnahmen genehmigen. Auf die Ausnahmegenehmigung besteht jedoch kein Rechtsanspruch.
Bei der Erteilung von Ausnahmen für Kraftfahrzeugführer tragen die Fahrerlaubnisbehörden ein hohes Maß an Verantwortung. Den Anliegen der Antragsteller stehen die Interessen der Verkehrssicherheit gegenüber. Bei der Prüfung von Anträgen auf Ausnahmen vom Mindestalter muss immer berücksichtigt werden, dass die Gruppe der jungen Fahranfänger weit überdurchschnittlich an Verkehrsunfällen beteiligt ist, weil sie aufgrund eines allgemein sehr risikoträchtigen, altersspezifischen "Erprobungsverhaltens" nachweisbar schneller fährt als andere Personengruppen, was zusammen mit einem noch unterentwickelten Gefahrenbewusstsein und nicht ausreichender Fahrzeugbeherrschung häufig zu schweren Unfällen führen kann. Das Bayerische Staatsministerium des Inneren hat die Fahrerlaubnisbehörden daher angewiesen, im Interesse der Verkehrssicherheit einen strengen Maßstab anzulegen.
Anschrift
Landratsamt Dingolfing-Landau
Öffnungszeiten
Kfz-Zulassungsstelle
Montag bis Freitag von 07.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Montag, Dienstag und Donnerstag von 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr
Führerscheinstelle und Verkehrswesen
Montag bis Freitag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Montag, Dienstag und Donnerstag von 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr
Annahmeschluss in der Kfz-Zulassungsstelle und in der Führerscheinstelle: jeweils 15 Minuten vor Ende der Öffnungszeiten
Für Sie zuständig
Ansprechpartner | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Haßlbeck Fachbereichsleiterin | 08731/87-473 | 08731/87-746 | 04 | fuehrerscheinstelle@landkreis-dingolfing-landau.de |
Kiermeier Stellvertretende Fachbereichsleiterin | 08731/87-474 | 08731/87-746 | 04 | fuehrerscheinstelle@landkreis-dingolfing-landau.de |