Naturschutzrecht im Alltag; Derf i des?
Unsere Natur gibt uns ein Gefühl von Freiheit. Sie ist einzigartig, wunderschön, vielfältig und wir Menschen sind Teil von ihr. Eine intakte Natur ist unsere Lebensgrundlage und die Voraussetzung für ein gesundes Leben. Wie wichtig Natur für uns Menschen ist, zeigt auch ein Blick in die Bayerische Verfassung. In Art. 141 verankert die bayerische Verfassung unser Recht auf Erholung in der Natur und unser Recht darauf, Naturschönheiten zu erleben und zu genießen.
Neben diesen in der Verfassung verankerten Grundrechten, gibt es zudem das Bayerische Naturschutzgesetz und das Bundesnaturschutzgesetz. Die dort festgehaltenen Rechte und Pflichten gelten für Alle, die die Natur nutzen, die sich in der Natur aufhalten oder die Natur verändern. Also auch für alle Schwammerlsucher, Spaziergänger und Gartenbesitzer.
Um Licht in den Paragraphendschungel zu bringen hier die wichtigsten Rechte und Regelungen auf gut bayerisch zum Nachschlagen:
Was derf i
Anschrift
Landratsamt Dingolfing-Landau
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag
08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Montag, Dienstag, Donnerstag
13.30 Uhr bis 16.00 Uhr
Vorsprachen Ausländerbehörde,
Waffen- und Sprengstoffbehörde
nur nach Terminvereinbarung!