Förderung von ambulanten Pflegediensten
Förderung von ambulanten Pflegediensten im Landkreis Dingolfing-Landau
Im Gesetz zur Ausführung der Sozialgesetze (AGSG) wurde ab 01.01.2007 die Förderung von Einrichtungen im Bereich der Altenhilfe neu geregelt. Die Förderverpflichtung der Kommunen ist mit diesem Zeitpunkt im Bereich der Altenhilfe entfallen. Um den Grundsatz „ambulant vor stationär“ Bedeutung zu verleihen und um für die Patienten weitere Belastungen von Investitionskosten zu vermeiden, hat der Bayer. Landkreistag die Aufrechterhaltung der Förderung von ambulanten Pflegediensten empfohlen.
Die Förderung durch den Landkreis Dingolfing-Landau erfolgt deshalb auf freiwilliger Basis im Rahmen der vom Kreistag im Kreishaushalt jeweils zur Verfügung gestellten Fördermittel und der diesbezüglich dafür geltenden Förderrichtlinien.
Für Sie zuständig
Ansprechpartner | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Lena Angerstorfer Sachbearbeiterin | 08731/87-448 | 08731/87-744 | 44 | lenau.angerstorfer@landkreis-dingolfing-landau.de |
Jonas Entsfellner Sachbearbeiter | 08731/87-455 | 08731/87-744 | 43 | jonas.entsfellner@landkreis-dingolfing-landau.de |
Formulare
Anschrift
Landratsamt Dingolfing-Landau
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag
08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Montag, Dienstag, Donnerstag
13.30 Uhr bis 16.00 Uhr
Vorsprachen Ausländerbehörde,
Waffen- und Sprengstoffbehörde
nur nach Terminvereinbarung!