Antrag auf Umstellung in einen Scheckkartenführerschein
Beschreibung:
Sie können Ihren grauen oder rosa Papierführerschein oder einen unbefristeten, deutschen Scheckkarten-Führerschein (vor dem 19.01.2013 ausgestellt) in einen EU-Kartenführerschein umtauschen lassen.
- Führerscheine, die bis einschließlich 31.12.1998 ausgestellt worden sind:
Geburtsjahr | Frist, bis zu dem der Führerschein umgetauscht werden muss |
Vor 1953 | 19.01.2033 |
1953 – 1958 | 19.07.2022 |
1959 – 1964 | 19.01.2023 |
1965 – 1970 | 19.01.2024 |
1971 oder später | 19.01.2025 |
- Führerscheine, die ab 01.01.1999 ausgestellt wurden (Kartenführerscheine ohne Ablaufdatum)*
Ausstellungsjahr | Frist, bis zu dem der Führerschein umgetauscht werden muss |
1999 – 2001 | 19.01.2026 |
2002 – 2004 | 19.01.2027 |
2005 – 2007 | 19.01.2028 |
2008 | 19.01.2029 |
2009 | 19.01.2030 |
2010 | 19.01.2031 |
2011 | 19.01.2032 |
2012 – 18.01.2013 | 19.01.2033 |
*Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheines.
Die Mitgliedsstaaten der EU haben sich verpflichtet, alle jeweils national gültigen Führerscheindokumente auch untereinander anzuerkennen. Der Führerschein dient der Feststellung der Fahrberechtigung bzw. Fahrerlaubnisklassen. Wenn sich ein Polizist bzgl. der Identität einer Person überzeugen möchte, so muss er sich hierzu der Aufforderung zum Vorzeigen des Personalausweises oder Reisepasses bedienen. Die Europäische Union duldet lediglich den Besitz von einem Führerscheindokument pro Person. Sollten Sie also in Besitz eines Führerscheins eines anderen EU-Mitgliedsstaates sein, so sind Sie verpflichtet, den deutschen und den ausländischen Führerschein in einem Dokument zusammenfassen zu lassen.
Den Antrag für den Umtausch können Sie bei uns im Landratsamt vor Ort ausfüllen; falls Sie das aber schon zuhause machen möchten, finden Sie den Antrag auch auf der Homepage des Landratsamtes (Antrag Umtausch in einen Scheckkartenführerschein).
Hinweis:
Die genauen, neuen Führerscheinklassen ergeben sich aus der Anlage 3 zur FeV und sind unter anderem vom Erteilungsdatum der Altklasse abhängig.
Wichtig für Sie zu wissen ist auch, dass die alten Führerscheine auch noch nach der Frist umgetauscht werden können. Die Fahrerlaubnis bleibt bei Versäumen der Frist unverändert bestehen. Damit Sie diese bestehende Fahrerlaubnis nachweisen können, ist allerdings der umgetauschte Führerschein notwendig. Allerdings ist damit zu rechnen, dass nach der vorgeschriebenen Umtauschfrist bei Kontrollen die alten grauen oder rosaroten Führerscheine beanstandet werden und mit einer gebührenpflichtigen Verwarnung zu rechnen ist.
Unterlagen:
- Vorlage des bisherigen Führerscheins im Original
- 1 aktuelles biometrisches Lichtbild im Format 35 mm x 45 mm
- ein gültiges Ausweisdokument (oder Meldebestätigung)
- sog. „Karteikartenabschrift“, wenn der Führerschein von einer anderen Behörde ausgestellt wurde. Diese „Karteikartenabschrift“ können Sie bei der Behörde anfordern, die den Führerschein ausgestellt hat
Kosten:
Bearbeitungsgebühr: 32,00 € (inkl. Direktversand durch die Bundesdruckerei)
ggf. zusätzlich 38,00 € Express-Gebühr
Bearbeitungszeit:
Die Bearbeitung beträgt ca. 4 Wochen bei Antragsstellung (nach Eingang aller Unterlagen). Bei eilbedürftigeren Fällen besteht die Möglichkeit einer Express Bestellung. Hierbei Fallen Kosten in Höhe von 38,00 € zusätzlich an.
Für Sie zuständig
Ansprechpartner | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Götz Sachbearbeiterin | 08731/87-300 | 08731/87-746 | 01 | fuehrerscheinstelle@landkreis-dingolfing-landau.de |
Lux Sachbearbeiterin | 08731/87-300 | 08731/87-746 | 01 | fuehrerscheinstelle@landkreis-dingolfing-landau.de |
Formulare
Links
Anschrift
Landratsamt Dingolfing-Landau
Öffnungszeiten
Kfz-Zulassungsstelle
Montag bis Freitag von 07.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Montag, Dienstag und Donnerstag von 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr
Führerscheinstelle und Verkehrswesen
Montag bis Freitag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Montag, Dienstag und Donnerstag von 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr
Annahmeschluss in der Kfz-Zulassungsstelle und in der Führerscheinstelle: jeweils 15 Minuten vor Ende der Öffnungszeiten