Antrag Feuerwehrführerschein bis 475 t und 75 t
Beschreibung:
Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren, der freiwilligen Hilfsorganisationen, der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste, der technischen Hilfsdienste, sowie sonstiger Einheiten des Katastrophenschutzes können durch die Führerscheinstelle unter erleichterten Bedingungen eine Fahrberechtigung für Einsatzfahrzeuge (mit Anhänger) bis zu 7,5 t zulässiger Gesamtmasse erhalten.
Die Zuständigkeit für die Aushändigung der Fahrberechtigung richtet sich nach dem gewöhnlichen Aufenthalt (Wohnsitz) des Antragstellers, nicht nach dem Sitz der Organisation.
Voraussetzungen für den Erhalt der Fahrberechtigung:
- Zugehörigkeit zu einer der o.g. Organisationen
- Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse B seit mindestens 2 Jahren
- organisationsinterne (Fahr-)Ausbildung
- organisationsinterne (Fahr-)Prüfung
Die Fahrberechtigung kann für Einsatzfahrzeuge (mit Anhänger) bis 4,75 t oder bis 7,5 t erworben werden. Fahrzeuge dürfen dann im Inland (und in Österreich) nur zu Einsatz-, Ausbildungs- und Übungszwecken, sowie zur Sicherung der Einsatzbereitschaft geführt werden. Privat- und Vereinsfahrten dürfen nicht stattfinden. Eine Umschreibung in eine Fahrerlaubnis der Klasse C1 kann nicht erfolgen.
Unterlagen:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Ausbildungs- und Prüfungsbescheinigung im Original
- Führerschein
Kosten:
19,20 € für die Ausstellung der Sonderfahrberechtigung
Bearbeitungszeit:
Wenn alle Antragsunterlagen vollständig vorliegen, kann die Fahrberechtigung auch vor Ort bei der Führerscheinstelle sofort ausgestellt werden
Für Sie zuständig
Ansprechpartner | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Etzel Sachbearbeiterin | 08731/87-300 | 08731/87-746 | 03 | fuehrerscheinstelle@landkreis-dingolfing-landau.de |
Weber Sachbearbeiterin | 08731/87-300 | 08731/87-746 | 03 | fuehrerscheinstelle@landkreis-dingolfing-landau.de |
Formulare
Anschrift
Landratsamt Dingolfing-Landau
Öffnungszeiten
Kfz-Zulassungsstelle
Montag bis Freitag von 07.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Montag, Dienstag und Donnerstag von 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr
Führerscheinstelle und Verkehrswesen
Montag bis Freitag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Montag, Dienstag und Donnerstag von 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr
Annahmeschluss in der Kfz-Zulassungsstelle und in der Führerscheinstelle: jeweils 15 Minuten vor Ende der Öffnungszeiten