Antrag Internationaler Führerschein
Beschreibung:
Der EU-Kartenführerschein gilt grundsätzlich nur innerhalb der Europäischen Union. Für sonstige Auslandsreisen (außerhalb der EU wie z. B. Amerika) wird das zusätzliche Mitführen eines Internationalen Führerscheins empfohlen. Er ist drei Jahre gültig und kann nicht verlängert werden.Die Voraussetzung für die Ausstellung eines Internationale Führerschein ist, dass Sie bereits im Besitz eines EU-Scheckkartenführerscheins sind. Inhaber eines vor dem 01.01.1999 ausgestellten deutschen Führerscheins (grau/rosa Altführerschein) müssen bei Erteilung eines internationalen Führerscheines den deutschen Führerschein in den EU-Kartenführerschein umtauschen.
Wann benötige ich einen Internationalen Führerschein?:
Für Europa:
Im Bereich der Europäischen Union dürfen Sie grundsätzlich mit dem deutschen EU-Scheckkartenführerschein fahren.Für Länder außerhalb Europas:
Für Länder außerhalb der Europäischen Union wird der Internationale Führerschein grundsätzlich empfohlen. In Zweifelsfällen empfiehlt es sich für den Antragsteller bzgl. der Notwendigkeit eines Internationalen Führerscheins beim Reiseveranstalter bzw. beim Auswärtigen Amt nachzufragen. (siehe Auswärtiges Amt )Unterlagen:
- EU-Scheckkartenführerschein
- 1 aktuelles biometrisches Lichtbild, 35 x 45 mm, ohne Kopfbedeckung
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
Kosten:
15,00 €
Für Sie zuständig
Ansprechpartner | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Götz Sachbearbeiterin | 08731/87-300 | 08731/87-746 | 01 | fuehrerscheinstelle@landkreis-dingolfing-landau.de |
Lux Sachbearbeiterin | 08731/87-300 | 08731/87-746 | 01 | fuehrerscheinstelle@landkreis-dingolfing-landau.de |
Formulare
Informationen des BayernPortals
Anschrift
Landratsamt Dingolfing-Landau
Öffnungszeiten
Kfz-Zulassungsstelle
Montag bis Freitag von 07.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Montag, Dienstag und Donnerstag von 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr
Führerscheinstelle und Verkehrswesen
Montag bis Freitag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Montag, Dienstag und Donnerstag von 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr
Annahmeschluss in der Kfz-Zulassungsstelle und in der Führerscheinstelle: jeweils 15 Minuten vor Ende der Öffnungszeiten