Landratsamt Dingolfing-Landau Landratsamt Dingolfing-Landau
Verwaltung

Berufsbetreuer

Voraussetzungen und einzureichende Unterlagen 

Registrierungsvoraussetzungen nach § 23 BtOG: 

  • persönliche Eignung und Zuverlässigkeit (festzustellen im persönlichen Gespräch)
  • ausreichende Sachkunde für die Tätigkeit als Berufsbetreuer gemäß § 3 BtRegVO

    Hier finden Sie Informationen zum Sachkundenachweis .

    Die Sachkunde gilt als nachgewiesen, wenn die Befähigung zum Richteramt vorliegt oder ein Studium der Soialpädagogik / der Sozialen Arbeit erfolgreich abgeschlossen wurde (§ 7 Abs. 6 BtRegVO).
  • Berufshaftpflichtversicherung gemäß § 10 BtRegVO 

Die persönliche Eignung fehlt laut § 23 BtOG in der Regel, bei 

  • Berufsverbot nach § 70 StGB oder § 132a StPO.
  • rechtskräftiger Verurteilung wegen eines Verbrechens oder eines für die Betreuungsführung relevanten, vorsätzlich begangenen Vergehens in den letzten drei Jahren.
  • in den letzten drei Jahren widerrufener Registrierung nach § 27 BtOG.
  • ungeordneten Vermögensverhältnissen (in der Regel bei eröffneten Insolvenzverfahren oder Eintragung im Schuldnerverzeichnis).

Für das Registrierungsverfahren für Sie als zukünftiger Berufsbetreuer werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Bewerbungsschreiben
  • Antrag auf Registrierung §§ 23 ff. BtOG
  • Lebenslauf
  • Zeugnis der Berufsausbildung
  • Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung nach § 23 Abs. 1 Nr. 3 BtOG sowie § 10 BtRegV 
  • Vorlage eines Führungszeugnisses für behördliche Zwecke nach § 30 Abs. 5 BZRG bzw. einen entsprechenden Nachweis der Beantragung (nicht älter als drei Monate)
  • Auskunft aus dem zentralen Schuldnerverzeichnis nach § 882 b ZPO (nicht älter als drei Monate)
  • Erklärung über anhängige Insolvenz-, Ermittlungs- oder Strafverfahren (§ 24 BtOG)
  • Nachweis der Sachkunde nach § 23 Abs. 1 Nr. 2 BtOG
  • Erklärung, ob in den letzten drei Jahren eine Registrierung als Berufsbetreuer versagt, zurückgenommen oder widerrufen wurde 

Anforderungen an die Berufshaftpflichtversicherung nach § 23 Abs. 1 Nr. 3 BtOG i.V.m. § 10 BtRegV

  • Versicherung zur "Deckung der sich aus der Berufstätigkeit ergebenden Haftpflichtgefahren für Vermögensschäden"
  • Mindestversicherungssumme: 250.000 € für jeden Versicherungsfall und 1.000.000 € für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres
  • Insbesondere die Haftung für Ersatzansprüche wegen wissentlicher Pflichtverletzung dürfen von der Versicherung ausgenommen werden.
  • zulässiger Selbstbehalt: bis zu 1 % der Mindestversicherungssumme 
  • Im Versicherungsvertrag ist der Versicherer zu verpflichten, der Stammbehörde die Beendigung/Kündigung des Vertrages sowie Änderungen des Vertrages, welche den vorgeschriebenen Versicherungsschutz beeinträchtigen, unverzüglich mitzuteilen.
  • zuständige Behörde im Sinne des § 117 Abs. 2 VVG ist die Stammbehörde des Betreuers

Kosten der Registrierung

  • 200 Euro
    Grundlage: § 24 Abs. 5 BtOG

Merkblatt

Anschrift

Landratsamt Dingolfing-Landau

Obere Stadt 1
84130 Dingolfing
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Telefon: 08731/87-0
Fax: 08731/87-100

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag
08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Montag, Dienstag, Donnerstag
13.30 Uhr bis 16.00 Uhr
Vorsprachen Ausländerbehörde,
Waffen- und Sprengstoffbehörde
nur nach Terminvereinbarung!