Berufsbetreuer
Voraussetzungen und einzureichende Unterlagen
Registrierungsvoraussetzungen nach § 23 BtOG:
- persönliche Eignung und Zuverlässigkeit (festzustellen im persönlichen Gespräch)
- ausreichende Sachkunde für die Tätigkeit als Berufsbetreuer gemäß § 3 BtRegVO
Hier finden Sie Informationen zum Sachkundenachweis .
Die Sachkunde gilt als nachgewiesen, wenn die Befähigung zum Richteramt vorliegt oder ein Studium der Soialpädagogik / der Sozialen Arbeit erfolgreich abgeschlossen wurde (§ 7 Abs. 6 BtRegVO).
- Berufshaftpflichtversicherung gemäß § 10 BtRegVO
Die persönliche Eignung fehlt laut § 23 BtOG in der Regel, bei
- Berufsverbot nach § 70 StGB oder § 132a StPO.
- rechtskräftiger Verurteilung wegen eines Verbrechens oder eines für die Betreuungsführung relevanten, vorsätzlich begangenen Vergehens in den letzten drei Jahren.
- in den letzten drei Jahren widerrufener Registrierung nach § 27 BtOG.
- ungeordneten Vermögensverhältnissen (in der Regel bei eröffneten Insolvenzverfahren oder Eintragung im Schuldnerverzeichnis).
Für das Registrierungsverfahren für Sie als zukünftiger Berufsbetreuer werden folgende Unterlagen benötigt:
- Bewerbungsschreiben
- Antrag auf Registrierung §§ 23 ff. BtOG
- Lebenslauf
- Zeugnis der Berufsausbildung
- Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung nach § 23 Abs. 1 Nr. 3 BtOG sowie § 10 BtRegV
- Vorlage eines Führungszeugnisses für behördliche Zwecke nach § 30 Abs. 5 BZRG bzw. einen entsprechenden Nachweis der Beantragung (nicht älter als drei Monate)
- Auskunft aus dem zentralen Schuldnerverzeichnis nach § 882 b ZPO (nicht älter als drei Monate)
- Erklärung über anhängige Insolvenz-, Ermittlungs- oder Strafverfahren (§ 24 BtOG)
- Nachweis der Sachkunde nach § 23 Abs. 1 Nr. 2 BtOG
- Erklärung, ob in den letzten drei Jahren eine Registrierung als Berufsbetreuer versagt, zurückgenommen oder widerrufen wurde
Anforderungen an die Berufshaftpflichtversicherung nach § 23 Abs. 1 Nr. 3 BtOG i.V.m. § 10 BtRegV
- Versicherung zur "Deckung der sich aus der Berufstätigkeit ergebenden Haftpflichtgefahren für Vermögensschäden"
- Mindestversicherungssumme: 250.000 € für jeden Versicherungsfall und 1.000.000 € für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres
- Insbesondere die Haftung für Ersatzansprüche wegen wissentlicher Pflichtverletzung dürfen von der Versicherung ausgenommen werden.
- zulässiger Selbstbehalt: bis zu 1 % der Mindestversicherungssumme
- Im Versicherungsvertrag ist der Versicherer zu verpflichten, der Stammbehörde die Beendigung/Kündigung des Vertrages sowie Änderungen des Vertrages, welche den vorgeschriebenen Versicherungsschutz beeinträchtigen, unverzüglich mitzuteilen.
- zuständige Behörde im Sinne des § 117 Abs. 2 VVG ist die Stammbehörde des Betreuers
Kosten der Registrierung
- 200 Euro
Grundlage: § 24 Abs. 5 BtOG
Merkblatt
Anschrift
Landratsamt Dingolfing-Landau
Obere Stadt 1
84130 Dingolfing
Telefon: 08731/87-0
Fax: 08731/87-100
Internet: www.landkreis-dingolfing-landau.de
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag
08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Montag, Dienstag, Donnerstag
13.30 Uhr bis 16.00 Uhr
Vorsprachen Ausländerbehörde,
Waffen- und Sprengstoffbehörde
nur nach Terminvereinbarung!