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Hornissen- und Wespenberater

Darf man ein Wespen- und Hornissennest entfernen?

Hornissen wurden früher stark verfolgt und wurden deshalb immer seltener, bis sie schließlich unter Schutz gestellt wurden.

Wespen und Hornissen sind nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) geschützt. Die am häufigsten vorkommenden Wespenarten dürfen nicht ohne vernünftigen Grund gefangen, verletzt oder getötet werden (vgl. § 39 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG).

Hornissen sind nach § 7 Abs. 2 Nr. 13 c BNatSchG in Verbindung mit der Bundesartenschutzverordnung (BArtschV) besonders geschützt. Es ist u.a. verboten sie zu fangen, verletzen oder zu töten (vgl. § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG). Sollte eine Ausnahme (§ 45 Abs. 7 BNatSchG) oder eine Befreiung (§ 67 Abs. 1 BNatSchG) notwendig sein, ist nach Art. 44 Abs. 2 BayNatSchG die untere Naturschutzbehörde zuständig.

Grundsätzlich ist das Landratsamt Dingolfing-Landau als untere Naturschutzbehörde jedoch um ein harmonisches Nebeneinander von Menschen und Natur sehr bemüht. Deshalb wurde im Landkreis Dingolfing-Landau ein ehrenamtlicher Wespen- und Hornissenberater bestellt. Dieser berät die Menschen vor Ort und sucht bei Bedarf mit ihnen gemeinsam nach Lösungen.


Für Sie tätig als Ehrenamtlicher Wespen- und Hornissenberater:

Gemeinden:
Reisbach, Landau, Mamming, Simbach, Wallersdorf, Eichendorf

Rudi Weiß
weiss-rudi@web.de
Handy: 0170 7619421

Gemeinden:
Pilsting, Mengkofen, Moosthenning, Gottfrieding

Stefan Fleischmann
fleischmann_stefan@t-online.de 
Handy: 0151 59404962

Gemeinden:
Loiching, Niederviehbach, Frontenhausen, Marklkofen, Dingolfing

Markus Plötz sen.
markus-ploetz@gmx.de
Handy: 0176 52855542

Ihre Dienstleistung umfasst folgendes:

  • Beratung von Bürgern am Telefon und vor Ort
  • Begutachtung der Nester und Bestimmung der Art
  • Entscheidung über den weiteren Umgang mit den Wespen und Hornissen

Für, im Bundesnaturschutzgesetz geregelte Ausnahmen und Befreiungen ist die untere Naturschutzbehörde am Landratsamt zuständig (Johannes Neuner Tel.: 08731 87-239).


Hornissen als Nachbarn

Die Hornisse ist die größte Art unter den heimischen Faltenwespen. Sie bauen ihre Nester bevorzugt in Hohlräumen, sowohl über, als auch unter der Erde.

Da die natürlichen Nistmöglichkeiten wie hohle Bäume immer seltener werden, suchen sie sich Ersatz: Nischen in Dachböden und Schuppen, Holzverkleidungen an Fassaden, Vogelnistkästen sowie Rollladenkästen sind oft genutzte Alternativen.

Für ihre Entwicklung brauchen die Larven der Hornissen eiweißhaltige Nahrung. Deshalb erbeuten die Arbeiterinnen für die Brut Insekten und Spinnentiere. Ihren eigenen Nahrungsbedarf decken sie mit Baumsäften, Nektar und Obstsäften, die schnell Energie für die Beuteflüge liefern.

Ein großes Hornissenvolk mit 400 bis 700 Tieren kann an einem Tag bis zu einem halben Kilo Insekten an seine Brut verfüttern. Darunter sind auch Insektenarten, die wir Menschen als lästig empfinden, zum Beispiel Wespen, Bremsen, Schmeiß- und Stubenfliegen. Hornissen spielen auch eine wichtige Rolle bei der Regulation des Artengefüges in der Natur.

Als einzige Wespenart fliegen Hornissen auch bei Dunkelheit und machen Jagd auf nachtaktive Insekten. Es kann vorkommen, dass Hornissen von einer Hauseingangsbeleuchtung angelockt werden oder durch den Schein des Fernsehers angezogen durch geöffnete Fenster ins Zimmer fliegen.

Wird das Licht gelöscht, finden die Tiere ihre Orientierung schnell wieder und fliegen fort.

Sanfte Riesen

Hornissen sind nicht aggressiv, sondern eher scheu.

Hornissen erscheinen außerdem nicht am Picknickkorb oder am kuchengedeckten Kaffeetisch im Garten:

Sie sind Insektenfresser, die sich nichts aus den Süßigkeiten der Menschen machen.




Mit Wespen und Hornissen leben

Wespennester werden häufig erst bemerkt, wenn das Wespenvolk seine volle Stärke erreicht hat. Das heißt, wir leben schon seit dem Frühjahr in der Nachbarschaft der Wespen, ohne es zu wissen.

Einfache Maßnahmen machen ein friedliches Miteinander möglich:

  • Wespen den Zugang zur Wohnung versperren, zum Beispiel durch Fliegennetze an den Fenstern.
  • Wenn sich ein Tier ins Zimmer verirrt hat, zwei Fenster öffnen, dann wird das Tier durch die Zugluft nach draußen geleitet. Oder das Tier in einem Glas fangen und draußen freilassen.
  • Vorbeugend problematische Stellen abdichten, zum Beispiel Einschlupf Löcher zu Rollladenkästen oder Zwischendecken.
  • Öffnungen zu unproblematischen Stellen wie ungenutzten Dachböden offenlassen, um Nistmöglichkeiten zur Verfügung zu stellen. Davon profitieren auch andere Tierarten.

Im Freien lassen sich Begegnungen mit Wespen nicht vermeiden. Wer einfache Verhaltensregeln beachtet, kann schmerzhafte Begegnungen vermeiden:

  • Wenn man sich durch eine Wespe belästigt fühlt, sollte man ruhig bleiben. Das neugierige Tier verschwindet bald von selbst. Auf keinen Fall um sich schlagen.
  • Speisen und Getränke im Freien immer abdecken. Essensreste möglichst sofort abräumen oder ebenfalls abdecken. Nicht direkt aus Dosen oder Flaschen trinken.
  • Kindern nach dem Essen Hände und Mund abwischen, um keine Wespen anzulocken.
  • Auf Blumen- oder Streuobstwiesen nicht barfuß laufen.
  • Fallobst täglich aufsammeln. Mülleimer geschlossen halten. Nur ausgespülte Flaschen in den Container werfen.

Häufig können Wespen- und Hornissennester geduldet werden, wenn man das Verhalten der Tiere kennt und einige Regeln beachtet:

  • Abstand zum Nest halten und die Flugbahn der Wespen nicht versperren.
  • Einfluglöcher nicht verstopfen und nicht in den Einfluglöchern stochern.
  • Heftige Bewegungen und Bodenerschütterungen vermeiden, zum Beispiel beim Rasenmähen.
  • Nicht den Wasserschlauch auf das Nest richten.
  • Tiere nicht anhauchen, denn das in der Atemluft enthaltene Kohlendioxid ist für Wespen ein Warnsignal.
  • Wespen in der Nähe von Sitzplätzen durch Bretter oder Tücher so zu ihrem Einflugloch lenken, dass Begegnungen vermieden werden. Kleinkinder durch niedrige Absperrungen vom Nestbereich fernhalten.
  • Keine Insektenbekämpfungsmittel einsetzen: Durch sie können Abwehrreaktionen ausgelöst werden und sie können die Umwelt zusätzlich belasten.