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Datenschutzerklärung zur Meldung positiver Selbsttests

Zu den Hauptaufgaben des Gesundheitsamtes gehört in der Corona-Pandemie aktuell das Kontaktieren und Informieren von Erkrankten und das Nachverfolgen von Infektionsketten.

Das Übermittlungsformular ist speziell für Bürger des Landkreises Dingolfing-Landau, die einen Corona-Schnelltest bei sich selbst durchgeführt haben und ein positives Testergebnis angezeigt bekommen haben. Durch diesen besonderen Service soll Ihnen und auch unserem Team im Gesundheitsamt die Datenerhebung in solchen Fällen erleichtert werden, indem wir den Großteil der benötigten Daten von Ihnen bereits erhalten, bevor wir Sie kontaktieren. Durch die freiwillige und vollständige Angabe Ihrer Daten über diese Plattform erleichtern Sie den Beschäftigten des Gesundheitsamtes die Arbeit.

Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten ist Art. 6 Abs. 1 lit. c) DSGVO in Verbindung mit dem Infektionsschutzgesetz. Rechtsgrundlage für die Online-Übermittlung Ihrer Daten ist unser berechtigtes Interesse an der schnellen Erfassung von Corona-Positiv-Getesteten gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Ihre personenbezogenen Daten speichert das Gesundheitsamt zur Erfüllung der Aufgaben gemäß dem Grundsatz der Speicherbegrenzung (Artikel 5 Abs. 1 Buchst. e DSGVO) nur so lange, wie die für die zuvor dargestellten Zwecke jeweils erforderlich ist.

Die mit dem Formular übermittelten personenbezogenen Daten sind grundsätzlich nur für Mitarbeitende des zuständigen Gesundheitsamtes, die mit der Bearbeitung und Betreuung der Covid-19- Fälle bzw. der Kontaktnachverfolgung von Covid-19 betraut sind, zugänglich. In bestimmten gesetzlich definierten Fällen werden die erhobenen Informationen weitergegeben an: das Landesamt für Gesundheit und Soziales, das Robert Koch-Institut und andere mit Katastrophenschutz beauftragten Einrichtungen.

Ergänzende Informationen zum Datenschutz finden Sie in unserer allgemeinen Datenschutzerklärung.