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Naturschutz auf Wiese und Acker

13.12.2023

Naturschutz auf Wiese und Acker

Naturschutz auf Wiese und Acker
Förderung der Artenvielfalt durch das Vertragsnaturschutzprogramm (VNP) 

Dingolfing-Landau. Wiesen, die nicht gedüngt und nur ein- oder zweimal mal pro Jahr gemäht werden, sind häufig reich an Pflanzen- und Insektenarten. Um die Artenvielfalt in Bayern zu bewahren und zu fördern, bietet das Bayerische Umweltministerium seit vielen Jahren das Bayerische Vertragsnaturschutzprogramm (VNP) an. Es fördert unter anderem die naturschonende Wiesenbewirtschaftung. 

Die Untere Naturschutzbehörde und der Landschaftspflegeverband Dingolfing-Landau informieren, dass auch in 2024 eine Förderung über das VNP beantragt werden kann, wenn Wiesen- oder Ackerflächen naturschonend genutzt werden. Flächenbewirtschafter, die landwirtschaftliche Flächen vermehrt im Sinne des Natur-, Arten- und Umweltschutzes bewirtschaften möchten, haben ab dem Jahr 2024 wieder die Möglichkeit, fünfjährige Bewirtschaftungsvereinbarungen im Rahmen des VNP abzuschließen. Antragsberechtigt sind Landwirte und andere Nutzungsberechtigte. Die Antragszeit ist voraussichtlich von 15. Januar bis 22. Februar 2024. 

Wer sich bereits jetzt informieren möchte, wie er mit VNP-Förderung einen Beitrag zum Natur- und Artenschutz leisten kann, wird von der Unteren Naturschutzbehörde des Landratsamtes Dingolfing-Landau beraten (Matthias Walch, Tel 08731 87-238). Die Vor-Ort-Beratung erfolgt durch einen Mitarbeiter des Landschaftspflegeverbandes Dingolfing-Landau. 

Im Landkreis Dingolfing-Landau liegt der Schwerpunkt der VNP-Maßnahmen in der Förderung einer für wiesenbrütende Vogelarten – wie Brachvogel und Kiebitz – angepassten Wiesennutzung im Isar- und Vilstal. Doch auch für Wiesen im Hügelland werden, bei naturschutzfachlicher Eignung, VNP-Vereinbarungen abgeschlossen. 

Bei kräuterreichen Wiesen, die mindestens vier regionaltypische Kräuterarten, wie z.B. Margerite, Wilde Möhre, Echtes Labkraut und Schafgarbe, enthalten kann zusätzlich zur VNP-Prämie die Ökoregelung 5 mit 240 Euro pro Hektar und Jahr förderfähigem Dauergrünland mit dem Mehrfachantrag beantragt werden. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Sachbearbeiter/innen vom AELF Landau-Pfarrkirchen sowie an die Biodiversitätsberaterin Frau Christina Strasser (Tel: 08731-87976) von der Unteren Naturschutzbehörde. Im Fall, dass eine Artenanreicherung auf bisher artenarmem Dauergrünland gewünscht ist, bitte zur Beratung frühzeitig mit der Unteren Naturschutzbehörde Kontakt aufnehmen. 

Eine weitere Förderung kann in Natura 2000 Gebiete über die Ökoregelung 7 mit 40 Euro pro Hektar und Jahr im Mehrfachantrag beantragt werden. 

Bei Streuobstwiesen fördert das VNP den Düngeverzicht und ersten Mahdtermin ab 15. Juni mit 470 Euro pro Hektar und Jahr. Hinzu kommt die Förderung der vorhandenen Hochstamm-Obstbäume mit zwölf Euro pro Baum und Jahr. Für bestimmte Bewirtschaftungserschwernisse gibt es Zuschläge, so werden bei Verwendung eines insektenschonenden Messermähwerks zusätzlich 120 Euro pro Hektar und Jahr gezahlt. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (https://www.stmelf.bayern.de/agrarpolitik/foerderung/001007/index.php). 

Auch die Neuanlage und Erweiterung von Streuobstwiesen oder die Neuschaffung sonstiger Wiesen wird vom Freistaat gefördert. Diese Lebensraumschaffungen können über den Landschaftspflegeverband beantragt werden (Michael Stadler Tel. 08731 87-378).

Kategorien: Pressemitteilung