Saisonzulassung/-Kennzeichen
Anschrift
Kfz-Zulassungsbehörde
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag
07.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Montag, Dienstag und Donnerstag
13.30 Uhr bis 16.00 Uhr
Annahmeschluss in der Kfz-Zulassungsstelle: jeweils 15 Minuten vor Öffnungszeitende
Kfz-Zulassungsbehörde
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Montag, Dienstag und Donnerstag
13.30 Uhr bis 16.00 Uhr
Annahmeschluss in der Kfz-Zulassungsstelle: jeweils 15 Minuten vor Öffnungszeitende
Für Sie zuständig
Ansprechpartner | Telefon | Telefax | Zimmer | |
---|---|---|---|---|
Info-Telefon, KFZ SachbearbeiterIn | 08731/87-400 | 08731/87-746 | 01 | zulassungsstelle@landkreis-dingolfing-landau.de |
Notwendige Unterlagen
Zur Zuteilung eines Saisonkennzeichens zur zeitlich befristeten Zulassung eines Fahrzeuges benötigen Sie folgende Unterlagen:
- den Personalausweis oder Reisepass der künftigen Halterin bzw. des künftigen Halters
- Ihre 7-stellige Versicherungsbestätigungsnummer (Bitte auf Eintrag der Saison achten!)
- die Zulassungsbescheinigung Teil II oder den bisherigen Fahrzeug-Brief
- die Zulassungsbescheinigung Teil I oder den bisherigen Fahrzeug-Schein, falls das Fahrzeug bereits zugelassen ist
beziehungsweise - eine Abmeldebescheinigung, falls das Fahrzeug vorübergehend stillgelegt ist
- das/die Kennzeichenschild(er), soweit das Fahrzeug bereits zugelassen war oder ist
- Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung
- eine Vollmacht
(Vollacht, SEPA-Kombimandat, Steuerbefreiung),
wenn ein Beauftragter oder eine Beauftragte den Antrag stellt - eine Einzugsermächtigung
(SEPA-Mandat) für die Kraftfahrzeugsteuer - bei Firmen einen Handelsregisterauszug
Entstehende Kosten
Die Grundgebühr beträgt 30,00 Euro.
Bei Umtausch von bisherigen Fahrzeugpapieren (Fahrzeug-Brief, Fahrzeug-Schein) auf neue EU-Papiere entsteht eine zusätzliche Gebühr von 13,80 Euro.
Bei der Zuteilung eines Saisonkennzeichens ist häufig eine Umkennzeichnung erforderlich.
Die kleinstmögliche Schildergröße bei zweirädrigen Fahrzeugen beträgt 20 cm x 25 cm (soweit geeignete Zahlen-Buchstaben-Kombinationen verfügbar sind). Fahrzeuge, die laut Gutachten ein kleineres Kennzeichen benötigen, kann kein Saisonkennzeichen zugeteilt werden.