Landratsamt Dingolfing-Landau Landratsamt Dingolfing-Landau
Verwaltung

Saisonzulassung/-Kennzeichen

Anschrift

Kfz-Zulassungsbehörde

Hauptstelle Dingolfing, Obere Stadt 1
84130 Dingolfing
Adresse in Google Maps anzeigen
Telefon: 08731/87-400
Fax: 08731/87-746

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag
07.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Montag, Dienstag und Donnerstag
13.30 Uhr bis 16.00 Uhr
Annahmeschluss in der Kfz-Zulassungsstelle: jeweils 15 Minuten vor Öffnungszeitende

Kfz-Zulassungsbehörde

Außenstelle Landau, Viehmarktstr. 3
94405 Landau a.d.Isar
Adresse in Google Maps anzeigen
Telefon: 09951/2922
Fax: 09951/2723

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag
07.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Montag, Dienstag und Donnerstag
13.30 Uhr bis 16.00 Uhr
Annahmeschluss in der Kfz-Zulassungsstelle: jeweils 15 Minuten vor Öffnungszeitende

Für Sie zuständig

AnsprechpartnerTelefonTelefaxZimmerE-Mail
Info-Telefon, KFZ
SachbearbeiterIn
08731/87-40008731/87-74601zulassungsstelle@landkreis-dingolfing-landau.de

Notwendige Unterlagen

Zur Zuteilung eines Saisonkennzeichens zur zeitlich befristeten Zulassung eines Fahrzeuges benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • den Personalausweis oder Reisepass der künftigen Halterin bzw. des künftigen Halters
  • Ihre 7-stellige Versicherungsbestätigungsnummer (Bitte auf Eintrag der Saison achten!)
  • die Zulassungsbescheinigung Teil II oder den bisherigen Fahrzeug-Brief
  • die Zulassungsbescheinigung Teil I oder den bisherigen Fahrzeug-Schein, falls das Fahrzeug bereits zugelassen ist
    beziehungsweise
  • eine Abmeldebescheinigung, falls das Fahrzeug vorübergehend stillgelegt ist
  • das/die Kennzeichenschild(er), soweit das Fahrzeug bereits zugelassen war oder ist
  • Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung
  • eine Vollmacht
    (Vollacht, SEPA-Kombimandat, Steuerbefreiung),
    wenn ein Beauftragter oder eine Beauftragte den Antrag stellt
  • eine Einzugsermächtigung 
    (SEPA-Mandat) für die Kraftfahrzeugsteuer
  • bei Firmen einen Handelsregisterauszug

Entstehende Kosten

Die Grundgebühr beträgt 30,00 Euro.

Bei Umtausch von bisherigen Fahrzeugpapieren (Fahrzeug-Brief, Fahrzeug-Schein) auf neue EU-Papiere entsteht eine zusätzliche Gebühr von 13,80 Euro.

Bei der Zuteilung eines Saisonkennzeichens ist häufig eine Umkennzeichnung erforderlich.

Die kleinstmögliche Schildergröße bei zweirädrigen Fahrzeugen beträgt 20 cm x 25 cm (soweit geeignete Zahlen-Buchstaben-Kombinationen verfügbar sind). Fahrzeuge, die laut Gutachten ein kleineres Kennzeichen benötigen, kann kein Saisonkennzeichen zugeteilt werden.

Informationen des BayernPortals