Neuerteilung nach Entzug
Wenn Ihnen die Fahrerlaubnis durch ein Gericht oder eine Behörde entzogen wurde, müssen Sie eine neue Fahrerlaubnis bei der örtlich zuständigen Fahrerlaubnisbehörde des Landratsamtes bzw. der kreisfreien Stadt beantragen. Der Antrag kann frühestens sechs Monate vor Ablauf einer gerichtlich oder gesetzlich festgelegten Sperrfrist gestellt werden.
Die Fahrerlaubnisbehörde prüft, ob Sie körperlich, geistig und charakterlich geeignet sind, wieder ein Kraftfahrzeug zu führen. Sie kann auch anordnen, dass Sie dazu entsprechende Gutachten - z.B. eines Facharztes oder einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung - vorlegen müssen.
Die erforderlichen Unterlagen hängen je nach Einzelfall von der beantragten Führerscheinklasse und den Gründen für die Entziehung ab. Bitte nehmen Sie deshalb frühzeitig und persönlich Kontakt mit Ihrer Fahrerlaubnisbehörde auf.
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie in unserer Broschüre "Führerschein weg - was tun?" (siehe "Weiterführende Links").
Anschrift
Landratsamt Dingolfing-Landau
Öffnungszeiten
Kfz-Zulassungsstelle
Montag bis Freitag von 07.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Montag, Dienstag und Donnerstag von 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr
Annahmeschluss in der Kfz-Zulassungsstelle: jeweils 15 Minuten vor Öffnungszeitende
Verkehrswesen und Führerscheinstelle
Montag bis Freitag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Montag, Dienstag, Donnerstag von 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr
Für Sie zuständig
Ansprechpartner | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Etzel Sachbearbeiterin | 08731/87-300 | 08731/87-746 | 01 | fuehrerscheinstelle@landkreis-dingolfing-landau.de |
Weber Sachbearbeiterin | 08731/87-300 | 08731/87-746 | 03 | fuehrerscheinstelle@landkreis-dingolfing-landau.de |