Zuteilung eines roten Kennzeichens für Werkstätten und HändlerInnen
Für Sie zuständig
Ansprechpartner | Telefon | Telefax | Zimmer | |
---|---|---|---|---|
Info-Telefon, KFZ SachbearbeiterIn | 08731/87-400 | 08731/87-746 | 01 | zulassungsstelle@landkreis-dingolfing-landau.de |
Notwendige Unterlagen
Zur Zuteilung eines roten Kennzeichens für Werkstätten und HändlerInnen benötigen Sie folgende Unterlagen:
- einen Stellplatznachweis für ein zusätzliches Fahrzeug (z.B. Lageplan, Foto usw.)
- Ihre 7-stellige Versicherungsbestätigungsnummer für rote Kennzeichen
- ein Führungszeugnis (beim Einwohnermeldeamt anfordern, Belegart "0", Zweck "Rote Kennzeichen für Werkstätten und Händler", senden an:
Landratsamt Dingolfing-Landau, Obere Stadt 1, 84130 Dingolfing - Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (bei juristischen Personen: für Verantwortlichen und die Firma) - beim Gewerbeamt der Gemeinde beantragen
- den Personalausweis der künftigen Inhaberin bzw. des künftigen Inhabers, bei Vorlage eines Reisepasses außerdem eine Meldebescheinigung
- eine Vollmacht, wenn ein Beauftragter oder eine Beauftragte den Antrag stellt
- eine Einzugsermächtigung, für die Kraftfahrzeugsteuer
- eine Ablichtung Ihrer Gewebeanmeldung
- bei Firmen einen Handelsregisterauszug
Entstehende Kosten
Die Gebühr beträgt 73,50 Euro (einschließlich Fahrzeugscheinheft und Fahrtnachweisbuch).
Rote Kennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung dürfen nur an zuverlässige Händler(innen) und Handwerker(innen), die im Kfz-Bereich tätig sind, abgegeben werden. Für Privatpersonen gibt es nun das Kurzzeitkennzeichen.
Anschrift
Kfz-Zulassungsbehörde
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag
07.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Montag, Dienstag und Donnerstag
13.30 Uhr bis 16.00 Uhr
Annahmeschluss in der Kfz-Zulassungsstelle: jeweils 15 Minuten vor Öffnungszeitende
Kfz-Zulassungsbehörde
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag
07.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Montag, Dienstag und Donnerstag
13.30 Uhr bis 16.00 Uhr
Annahmeschluss in der Kfz-Zulassungsstelle: jeweils 15 Minuten vor Öffnungszeitende